München – Einmal mehr hatte die Regierung von Oberbayern Mitte Dezember eine Verkürzung der Schonzeit für Waldgebiete in den Alpen erlassen. Diese hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in München jetzt vorläufig einkassiert, wie ein Sprecher mitteilte. Damit reagierten die Richter auf einen Eilantrag, den der Bayerische Jagdverband (BJV) gestellt hatte.
Seit vielen Jahren regelte die Regierung von Oberbayern den Abschuss von Gamswild in den sogenannten Sanierungsgebieten im Alpenraum mittels Schonzeitverkürzung. Die letzte Verordnung hierzu aus dem Jahr 2019 war im Juli 2024 ausgelaufen und im November vom Bundesverwaltungsgericht in Leipzig auf Antrag des Vereins „Wildes Bayern“ im Nachhinein für unwirksam erklärt worden.
Der BJV sah die neue Verordnung als rechtswidrig an, „da sie – abgesehen vom Datum des Inkrafttretens und dem Wegfall einzelner Gebiete – identisch mit der Verordnung von 2019 ist“.
DPA