Bestatter transportieren am 5. Januar 1999 die Leiche des Wirtes ab. Er starb im Kugelhagel.
Würzburg – Die Story der Staatsanwaltschaft taugt für einen Krimi zur besten Sendezeit: Ein Mann braucht dringend Geld und fragt einen Gastwirt in Würzburg. Der 55-jährige Türke vermittelt ihn an einen Landsmann, der als Darlehensgeber bekannt ist. Es kommt zu einem Geschäft – mehrere 10 000 Mark leiht der heute 67-Jährige angeblich dem Mann, der Gastwirt agiert als Bürge. Als der Schuldner das Geld nicht zurückzahlt, fasst der Darlehensgeber den Plan, den Bürgen zu töten. Das soll abschreckend auf den Schuldner wirken. Am 5. Januar 1999 stirbt der Gastwirt im Kugelhagel – der Täter soll der älteste Sohn des Geldgebers gewesen sein.
Vater und Sohn (heute 49) stehen mehr als 26 Jahre später vor dem Landgericht Würzburg – angeklagt des gemeinschaftlichen Mordes. Am ersten von mehr als 30 angesetzten Verhandlungstagen äußern sich die Angeklagten nicht zu den Vorwürfen. Es gibt keine unmittelbaren Zeugen, die Tatwaffe ist verschwunden, Schmauchspuren konnten nicht zugeordnet werden. Schon 1999 hatten Vater und Sohn im Fokus der Ermittlungen gestanden, das Verfahren sei aber eingestellt worden. Einige mögliche Alibizeugen sind inzwischen tot, ebenso der angebliche Schuldner.
Die Verteidigung des 67-Jährigen setzt auf einen Freispruch ihres Mandanten. So viele Jahre nach der Tat sind alle Delikte außer Mord bereits verjährt. In dem sogenannten Cold Case gab es zwar immer wieder Verdächtige, es konnte aber bisher niemand überführt werden. Ist aus Sicht der Kammer den Männern das Tötungsdelikt von vor mehr als 26 Jahren nicht nachweisbar oder haben sie sich nach dem festgestellten Sachverhalt nicht strafbar gemacht, erfolgt ein Freispruch. Wenn die Kammer davon ausgeht, dass die Angeklagten das Tötungsdelikt begangen haben, es aber kein Mord war, so kann ebenfalls ein Freispruch ergehen. Geht die Kammer von einem anderen Delikt wie beispielsweise Totschlag aus, könnte eine Einstellung des Verfahrens wegen Verjährung geboten sein. Denkbar ist aber auch, dass aus Sicht des Gerichts die Beweise reichen und ein Urteil wegen Mordes fällt.
DPA