Diese Jagddrohne vom Typ AirRobot AR200 könnte feindliche Drohnen abwehren. © Matthias Balk/dpa
Berlin/Manching – Drohnen können zur Spionage und Sabotage eingesetzt werden. Trotzdem darf die Bundeswehr diese Flugobjekte bislang nur in Ausnahmefällen abschießen. Eine Gesetzesänderung soll das jetzt ändern und den Abschuss erlauben. Das Bundeskabinett brachte einen entsprechenden Gesetzentwurf von Innenministerin Nancy Faeser (SPD) auf den Weg.
Die vorgesehene Änderung des Luftsicherheitsgesetzes würde den Streitkräften der Bundeswehr die Anwendung von „Waffengewalt gegen unbemannte Luftfahrzeuge“ ermöglichen. Außerhalb von militärischen Liegenschaften dürfen sie bislang nämlich nur Luftfahrzeuge abdrängen, zur Landung zwingen, den Einsatz von Waffengewalt androhen oder Warnschüsse abgeben.
Ein Abschuss soll aber auch in Zukunft nur dann zulässig sein, wenn Menschenleben in Gefahr sind oder kritische Infrastruktur bedroht ist – also etwa wichtige Anlagen für Energie oder Telekommunikation.
„Drohnen als Instrument für Spionage und Sabotage können eine ernste Gefahr sein“, erläuterte die Innenministerin Nancy Faeser. Speziell seit dem russischen Angriff auf die Ukraine werde in Deutschland immer häufiger der Einsatz von Drohnen beobachtet. Erst am vergangenen Wochenende war im niederbayerischen Manching ein Militärflugplatz der Wehrtechnischen Dienststelle für Luftfahrzeuge und Luftfahrtgerät der Bundeswehr von bis zu zehn Drohnen unbekannter Herkunft überflogen worden. Es war nicht das erste Mal. Schon am 16. Dezember wurden der Polizei mehrere Drohnen über dem Flugplatz gemeldet. „Wir sehen in 2024 eine starke Zunahme von solchen Vorfällen“, sagte Bernhard Reppelmund, Stabsleiter in Manching, unserer Zeitung.
Die Bundeswehr in Manching hat bereits 2019 eine Jagddrohne vom Typ AirRobot AR200 vorgestellt. Sie kann feindliche Drohnen aufspüren und durch das Auswerfen von Netzen unschädlich machen. Nur ist ihr Einsatz bis dato noch keine Option, wie Stabsleiter Reppelmund sagte. Nur die Polizei dürfe bislang verdächtige Drohnen vom Himmel holen.
Ob der Bundestag die von Faeser angepeilte Gesetzesänderung verabschiedet, ist noch offen. SPD und Grüne sind seit dem Bruch der Ampel-Koalition ohne Mehrheit im Parlament. CDU und CSU sehen das Vorhaben kritisch. Der rechtspolitische Sprecher der Unionsfraktion, Günter Krings (CDU), äußerte bereits vor wenigen Tagen verfassungsrechtliche Bedenken und sprach von „reiner Symbolgesetzgebung“ ohne realen Sicherheitsgewinn.
DPA/CAZ