Warten auf die Wahlberechtigung

Fürth – Wer bis spätestens 2. Februar keine amtliche Wahlbenachrichtigung für die Bundestagswahl am 23. Februar erhalten hat, sollte sich sofort beim Wahlamt des Hauptwohnsitzes melden. Darauf hat das Landesamt für Statistik am gestrigen Freitag aufmerksam gemacht. In der Wahlbenachrichtigung steht

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Montag, 15. September 2025

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