Warten auf die Wahlberechtigung

von Redaktion

Fürth – Wer bis spätestens 2. Februar keine amtliche Wahlbenachrichtigung für die Bundestagswahl am 23. Februar erhalten hat, sollte sich sofort beim Wahlamt des Hauptwohnsitzes melden. Darauf hat das Landesamt für Statistik am gestrigen Freitag aufmerksam gemacht. In der Wahlbenachrichtigung steht, wo gewählt wird und wie ein Wahlschein für den Urnengang oder die Briefwahl beantragt werden kann.

Zudem erklärte Landeswahlleiter Thomas Gößl erneut, dass für die Briefwahl nur ein Zeitraum von zwei Wochen zur Verfügung stehe. Die Briefwahlunterlagen werden ab 10. Februar per Post zugestellt.
EPD

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