LIEBE KINDER

von Redaktion

Ob es spezielle Rechte für Enten oder Hühner oder Waschbären gibt? Diese Frage war Klara eingefallen, als sie von den Kinderrechten der Vereinen Nationen erfuhr.

Wir watschelten also zu Dr. Berta Raspelzahn, um sie zu fragen. „Es gibt Tierschutzgesetze“, erklärte sie uns. „aber leider noch nicht in allen Ländern der Erde. Hier in unserem Land ist es so geschrieben, dass niemand einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen darf. Wenn ein Zweibeiner ein Tier hält, muss er auf dessen Bedürfnisse achten, er muss es richtig unterbringen und füttern. Ihr Enten zum Beispiel wollt schwimmen und esst gerne Salat und Wasserlinsen. Waldemar will klettern und sich verstecken können, und als Waschbär frisst er gerne Beeren und Nüsse, aber auch mal Insekten oder Eier. Aber Waschbären dürfen die Zweibeiner sowieso nicht einfach einsperren, weil das Wildtiere sind, und da gelten nochmal besondere Gesetze.“

„Aber die Zweibeiner im Dorf haben doch während des Winters Igel aufgenommen“, quakte Klara, „dürften sie das gar nicht, weil Igel ja Wildtiere sind?“ „Sie dürfen die Igel nicht für immer einsperren“, erklärte Berta. „Aber das tun sie ja nicht. Im Frühling werden die Igel wieder in einen Garten entlassen, und es waren ja sehr schwache oder kleine Igel, welche ohne die Hilfe den Winter wohl nicht überlebt hätten.“

Eure Paula

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