München – Nach der Bluttat von Aschaffenburg lag der Fokus der Politik bisher vor allem auf dem migrantischen Hintergrund des afghanischen Täters Enamullah O. Weniger Beachtung fand die Tatsache, dass der Täter schon länger unter Psychosen litt und seine Gefährlichkeit trotz vielfacher vorhergehender Taten zu keinen Konsequenzen führte.
Hier will Klaus Holetschek, Chef der CSU-Fraktion im Landtag, jetzt mit einer Anpassung des Bayerischen Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetzes ansetzen: „Es muss in Zukunft möglich sein, dass Personen, bei denen konkrete Anhaltspunkte für eine Fremdgefährdung vorliegen, schneller und unter leichteren Voraussetzungen zu einer fachärztlichen Untersuchung vorgeladen oder notfalls auch gegen ihren Willen einer solchen Untersuchung zugeführt werden können“, so Holetschek gegenüber unserer Zeitung. Vor allem müsse das für Personen gelten, die bereits Straftaten begangen haben. „Wenn beispielsweise klar ist, dass Medikamente nicht richtig genommen werden, muss der Staat einschreiten können. In diesem Fall muss der Betroffene in die stationäre Versorgung zurückgebracht werden“, heißt es in dem von Holetschek und dem gesundheitspolitischen Sprecher der CSU-Landtagsfraktion, Bernhard Seidenath, eingebrachten Vorschlag.
Die CSU-Politiker fordern außerdem, den Datenaustausch mit Sicherheitsbehörden zu erleichtern: „Bei Personen mit erheblichem Fremdgefährdungspotenzial, die sich in psychiatrische Behandlung begeben und bei denen eine psychische Störung diagnostiziert wird, muss es möglich sein, dass Polizei und Sicherheitsbehörden informiert werden.“ Menschen unter 18 Jahren, die sich in akuter psychiatrischer Not befänden, sollten auch ohne Zustimmung der Eltern in eine Klinik kommen können.
Nach dem tödlichen Angriff des wohl psychisch kranken Enamullah O. auf eine Kindergartengruppe hatte bereits Ministerpräsident Markus Söder (CSU) angekündigt, das Gesetz „härten“ zu wollen, in dem der Freistaat unter anderem die Unterbringung psychisch Kranker regelt. „Wir werden das Thema Psychiatrie, das PsychKHG, noch einmal für uns überprüfen“, sagte er.
Wie das Amtsgericht Schweinfurt mitteilt, wurde Enamullah O. bereits am 18. Januar 2024 nach einem seiner vielen gewalttätigen Ausraster von der Polizei ins Bezirkskrankenhaus Werneck gebracht, aber dann wieder entlassen. Denn in keinem der Verfahren gegen den 28-Jährigen seien die Voraussetzungen für eine strafrechtliche einstweilige Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus gegeben gewesen, teilt die Staatsanwaltschaft mit – auch nicht für einen Haftbefehl. Für die zwangsweise Unterbringung in einer Psychiatrie gelten – auch wegen der Erfahrungen in der Nazi-Diktatur – hohe gesetzliche Hürden. Gefährdet der oder die Betroffene durch sein Verhalten sich selbst oder andere Menschen, darf die Zwangsunterbringung nur angeordnet werden, wenn die Gefahr nicht durch weniger einschneidende Mittel abgewendet werden kann. Ein milderes Mittel wäre etwa Hilfe durch einen Krisendienst oder einen gesetzlichen Betreuer. O. hatte im Dezember 2024 eine Betreuerin gerichtlich verordnet bekommen – aber nie Kontakt zu ihr aufgenommen.
Kritik kam von der SPD. „In Bayern haben wir nicht zu wenig Zwangsbehandlung, sondern zu wenig psychiatrische Versorgung und lange Wartezeiten auf eine Therapie“, sagte Gesundheitspolitikerin Ruth Waldmann und kritisierte „die marktschreierische Ankündigung von härteren Gesetzen“ als „Ablenkungsmanöver“.
Neue Details der Tat von Aschaffenburg belegen das Ausmaß des Wahns des Asylbewerbers: Laut „Bild“ stach O. achtmal auf den zweijährigen Yannis ein.
KLAUS RIMPEL