Entbürokratisierung beim Denkmalschutz

von Redaktion

Bau von Photovoltaik-Anlagen wird erleichtert

Das Dach der Nürnberger Kirche St. Karl Borromäus ist mit Solarschindeln gedeckt. Das ist denkmalgerecht. © Stadtkirche Nbg.

München – Wer ein denkmalgeschütztes Gebäude besitzt oder erbt, kann sich freuen. Denn eine Weiterentwicklung des Denkmalschutzgesetzes soll die Vorschriften vereinfachen und entbürokratisieren. Mal eben eine Satellitenschüssel aufstellen? Das ging bisher nicht ohne Genehmigung. Doch nun soll rund um die über 100 000 Baudenkmäler in Bayern vieles einfacher werden, berichtet Wissenschafts- und Kunstminister Markus Blume (CSU). „Wir wollen auch Klimaschutz und Denkmalschutz zusammenbringen. Ein Denkmal ist der beste Beitrag zum Klimaschutz, weil der Erhalt der grauen Energie von unschätzbarem Wert ist.“ Als Beispiel nennt Blume das Kloster der Erlöserschwestern in Würzburg, das nun seit einem Jahr über Photovoltaik mit Solarziegeln verfügt. Bei der Windkraft sind es jetzt nur noch etwa 100 „besonders landschaftsprägende Einzeldenkmäler“, wie die Walhalla, in deren Sichtschneisen keine Windräder aufgestellt werden dürfen.

Nicht weiter gefährdet ist der Denkmalschutz jüngerer Denkmäler wie das Olympiastadion samt Park. „Wir wollen zwar nicht, dass jede marode Schule, die in einer bestimmten Epoche erbaut wurde, unter Denkmalschutz gestellt wird, aber moderne Bauten wie das Olympiastadion oder bestimmte Kaufhäuser sollen diesen Schutz auch weiterhin genießen.“ Im vergangenen Jahr hatte Blume ein gesetzlich geregeltes Mindestalter von Denkmälern vorgeschlagen, was zu Protesten führte (wir berichteten). Jetzt ruderte das Ministerium zurück.

Robert Brannekämper (CSU), Vorsitzender des Landesdenkmalrates, ist froh, dass die geplanten Maßnahmen mit dem Landesdenkmalrat und Generalkonservator Mathias Pfeil abgestimmt wurden. „Wir haben in vielstündigen Sitzungen alle Verfahren durchdiskutiert. Überrascht hat uns dabei, welchen bürokratischen Overkill wir uns über Jahre geleistet haben“, meint Brannekämper. Selbst eine Satellitenschüssel auf einem vom Denkmal 300 Meter entfernten Nachbargebäude war verboten. Das habe zu einem Denkmalbescheid geführt und die Schüssel musste abgebaut werden. Er nennt noch weitere Beispiele wie kurzzeitige Verhüllungen an der Staatsoper zu Werbezwecken.

„Dieses Bürokratiemonster umfasste tausende solcher Fälle jedes Jahr in Bayern.“ Dadurch habe sich die Beratungsleistung der Denkmalschützer eher verringert, „weil alle nur noch am PC sitzen und Bescheide schreiben“. Er halte die neue Gesetzesvorlage für einen „großen Wurf, der die guten Sachen erhält und viel Bürokratie kappt“. So müsse jetzt die Telekom bei Grabungen in der Innenstadt nicht mehr für jedes denkmalgeschützte Gebäude eine Einzelgenehmigung einholen. In Zukunft reiche eine.

Grobe Verstöße gegen den Denkmalschutz, wie der Abriss des Uhrmacherhäusls in Giesing, werden auch künftig geahndet. Die vorgestellte Novelle geht jetzt in das Gesetzgebungsverfahren und soll spätestens im kommenden Jahr in Kraft treten.
GABRIELE WINTER

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