Gerichtsstreit um die Abnehmspritze

von Redaktion

Illegale Werbung? Apothekerverband geht in München gegen Online-Anbieter vor

Die Abnehmspritze wird immer beliebter – doch um die Werbung dafür gibt es Streit. © IMAGE POINT FR/pa

München – Hollywood-Stars und andere Promis tun es – aber auch ganz normale Münchner Bürger pieksen sich immer öfter. Abnehmspritzen wie Ozempic oder Wegovy sind beliebt. Mit ihnen kann man leichter Gewicht verlieren als ohne Medikament – doch es gibt medizinische Risiken. Denn vorgesehen sind sie eigentlich für Diabetes-Patienten. Im Internet sind die Mittel jedoch relativ einfach zu bekommen – teils sogar ohne vorherigen Besuch beim Arzt, was Mediziner kritisieren.

Welche Gefahren entstehen können und wie einfach der Weg in den Medikamenten-Schwarzmarkt ist: Das zeigt jetzt ein Prozess am Münchner Landgericht. Dort klagt der Apothekerverband gegen eine Online-Apotheke, die die Abnehmspritzen vertreibt: Letzterer soll es verboten werden, für ihr Angebot zu werben.

Mit Slogans wie „Abnehmspritze online bestellen“ oder „Gewichtsverlustbehandlung online in nur wenigen Klicks kaufen“ hatte der Anbieter bislang geworben. Potenzielle Kunden mussten im Internet einen Fragebogen ausfüllen, der laut Anbieter dann an einen Arzt in Kroatien weitergeleitet wurde. Dieser stellte das Rezept aus – und war den Angaben zufolge auch für eine „Teleberatung“ zuständig. Laut Gesetz dürfen Ärzte innerhalb der EU jeden Patienten behandeln. Am Ende erhalten die Patienten das Mittel dann per Post. Im aktuellen Fall aus den Niederlanden.

Der Apothekerverband kritisiert das Prozedere. Ob ein Patient wirklich 150 Kilo wiegt? Das werde „oft gar nicht geprüft“, sagt Anwalt Morton Douglas. Für Besteller sei es dadurch leicht, „sich selbst zu therapieren“. Und tatsächlich, so die Vermutung, findet gar kein Austausch mit einem Arzt statt. Richterin Miriam Rhein hält das für „gefährlich“. Vor allem aufgrund möglicher Vorerkrankungen, die bei einer richtigen Untersuchung ausgeschlossen werden könnten. Etwa eine entzündete Bauchspeicheldrüse, bei der sich Krebs entwickeln kann.

Keine Werbung für rezeptpflichtige Medikamente

Der Anbieter ist da aber ganz anderer Ansicht. „Der Bedarf für eine Gewichtsabnahme ist immer auch etwas Subjektives“, sagt Anwalt Carsten Krüger. Nebenwirkungen wie Übelkeit oder ein Absinken des Blutzuckers sind zwar bekannt. Aber Langzeitstudien existieren bisher nicht.

Entscheidend vor Gericht ist: Werbung für rezeptpflichtige Medikamente ist laut Gesetz in Deutschland unzulässig. So ist es im Heilmittelwerbegesetz festgelegt. Auch die Werbung für die Abnehmspritze Wegovy könnte im aktuellen Fall verboten werden, das Urteil soll am 3. März fallen.
ANDREAS THIEME

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