Trotz Lockdown: Wirt muss 65 000 Euro Pacht nachzahlen

von Redaktion

Vertragsstreit um Corona-Folgen im Lieberhof – Tegernseer Gastronom Johannes Rabl unterliegt vor Gericht

Johannes Rabl war von 2019 bis Oktober 2024 Pächter des Lieberhofs am Tegernsee. © THOMAS PLETTENBERG

Tegernsee – Er kürzte die Pacht in den Corona-Lockdowns – jetzt die Abrechnung vor Gericht: Johannes Rabl, bekannter Tegernseer Wirt und Geschäftspartner von Bayern-Torwart Manuel Neuer im Forsthaus Valepp, muss rund 65 000 Euro nachbezahlen.

Rabl hatte über seine Leeberghof Betriebs GmbH den Lieberhof von Hans Hailer gepachtet. 2024 gab Rabl den Hof auf – sein Verhältnis zu Hailer war zerrüttet. Der Grund: Rabl hatte 2020 und 2021 mehrere Monatspachten nur zur Hälfte bezahlt. Seiner Meinung waren sie nicht fällig. Hailer wollte das nicht akzeptieren und klagte. Laut Sprecherin des Landgerichts München II fiel das Urteil am 6. Februar. Zur Begründung heißt es: Trotz der Corona-Lockdowns habe Rabls Leeberghof Betriebs GmbH, die auch den Lieberhof betrieb, genug Geld gehabt: Die Beklagte muss laut Sprecherin „den vollen Pachtzins zahlen, weil sie umfangreiche staatliche Hilfen bekommen hat und – wenn man jeweils das gesamte Jahr 2020 und 2021 betrachtet – positive Betriebsergebnisse vorweisen konnte“.

Das Gericht: „In der Gesamtschau aller Umstände liegen die Voraussetzungen einer Anpassung des Pachtvertrages damit nicht vor.“ Der Verlust habe „weniger als fünf Prozent der insgesamt erhaltenen staatlichen Hilfen“ betragen. Der Verlust bewege sich „im Rahmen des allgemeinen Geschäfts- und Verwendungsrisikos, das grundsätzlich die Beklagte als Pächterin zu tragen hat.“ Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Rabl sagte, er gehe „gegenwärtig davon aus, dass wir Berufung beim zuständigen Oberlandesgericht einlegen werden“.

Rabl kritisiert: „Was bereits heute ersichtlich ist, ist, dass das Gericht sich bei seiner Entscheidung auf die Geschäftszahlen bezieht, die vor der Schlussabrechnung der Überbrückungshilfen vorlagen.“ Und: „Bei den sehr komplexen Schlussabrechnungen, die wir im Oktober 2024 eingereicht haben, ergab sich eine Rückzahlung in Höhe eines sechsstelligen Betrags aufgrund nachträglich geänderter Antragsvoraussetzungen. Damit ändert sich auch das während der Pandemie ausgewiesene leicht positive Betriebsergebnis im Lieberhof in ein negatives Ergebnis. Wir sind der Auffassung, dass das Gericht dies hätte berücksichtigen müssen.“ Rabl: „Die Aussage, dass dem Verpächter in sieben Monaten Lockdown die volle Pacht zustand, während gleichzeitig Arbeitnehmer vom Kurzarbeitergeld leben mussten und Gastronomen nur durch Gelder, die bis heute zurückgezahlt werden müssen, über die Runden kamen, ist damit nicht mehr nachvollziehbar.“ Rabl hatte übrigens auch gegen Hailer geklagt – wegen bautechnischer Mängel. Diese Klage wurde abgewiesen.
T. GAUTIER

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