Der Biber wird schon wieder ein Fall fürs Gericht. © dpa
Oberallgäu – Der Bund Naturschutz (BN) hat erneut Klage eingereicht wegen einer neuen Genehmigung zum Abschuss von Bibern im Oberallgäu. Der bereits in Kraft getretene Erlass des Landratsamts Oberallgäu erlaubt die Tötung von Bibern ohne Einzelgenehmigung innerhalb von 30 Metern um Bundes-, Staats- und Kreisstraßen sowie an Schienenwegen. Grund dafür sind dem Landratsamt zufolge unter anderem Schäden an Straßen und Bahnstrecken sowie damit verbundene Ausfälle.
Bereits im Herbst hatte der BN gegen die damals neu erlassene Allgemeinverfügung zum Abschuss von Bibern geklagt. Diese Verordnung kippte das Verwaltungsgericht Augsburg schließlich im November. Die Verfügung habe sich als rechtswidrig erwiesen, weil das Landratsamt den BN nicht in die Entscheidung einbezogen hatte, hieß es vom Gericht.
Zwar habe das Landratsamt nach der Einkassierung des Erlasses die formelle Beteiligung des BN nachgeholt, heißt es in deren Mitteilung. Am Inhalt des Erlasses scheint sich jedoch nicht viel geändert zu haben. „Die neue Verordnung ist nahezu identisch zur alten und damit weiterhin sachlich nicht sinnvoll und rechtlich nicht haltbar“, begründete BN-Landesbeauftragter Martin Geilhufe die Klage.