Zorneding – Ganz schnell kann sich die Strafe nach einem Einspruch erhöhen. Das musste ein 61-Jähriger aus Zorneding (Kreis Ebersberg) lernen, der gegen seine Geldstrafe von 3200 Euro Einspruch eingelegt hatte. Die war ihm von der Staatsanwaltschaft wegen des vorsätzlichen Besitzes von illegalen Waffen aufgebrummt worden. In einer Schublade seines Arbeitszimmers hatte die Polizei bei einer Hausdurchsuchung ein Fall- und ein Faustmesser vorgefunden. Nun kam es vor dem Ebersberger Amtsgericht zu einer erneuten Verhandlung. Der Angeklagte erschien jedoch nicht einmal. „Er hätte sich sonst auch nur durch seinen Verteidiger geäußert“, sagte sein Anwalt, um ein Ordnungsgeld gegen seinen Mandanten in Höhe von 100 Euro wegen des Nichterscheinens zu verhindern. Erfolglos.
Sein Mandant arbeite als Geschäftsführer zweier Bordelle, sagte der Verteidiger. Beruflich könne es bei einer Verurteilung für ihn möglicherweise Komplikationen geben. Die beiden Messer habe der 61-Jährige nur im Haus aufbewahrt. „Er war früher Soldat und hat das eine Messer als Andenken behalten.“
Der Richter sah das anders. Er brummte dem nicht erschienenen Angeklagten eine Geldstrafe von 4000 Euro auf, weil er die Tat nicht für eine Kleinigkeit hielt. Schließlich habe der 61-Jährige zwei illegale Waffen in der Schublade aufbewahrt, nicht nur eine. „Solche Leute, die mit Prostitution und Waffen zu tun haben, muss man auch mal genauer unter die Lupe nehmen“, bilanzierte er.
SAM