Aschaffenburg: Verzögerung auch in Bayern

von Redaktion

Kerzen erinnern in Aschaffenburg an die Opfer der tödlichen Messerattacke. © dpa

Aschaffenburg – Beim Asylverfahren des Tatverdächtigen des tödlichen Messerangriffs in Aschaffenburg sollen auch bayerische Behörden für Verzögerung gesorgt haben. Die für den Mann zuständige bayerische Flüchtlingseinrichtung soll sich erst rund zwei Monate nach der Ankunft des Mannes darum gekümmert haben, dass er einen Asylantrag stellt. Dies geht aus Angaben des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (Bamf) hervor. Zuerst hatte der „Spiegel“ darüber berichtet. Bislang hatte die bayerische Staatsregierung Fehler allein bei Bundesbehörden gesehen.

Nach seiner Ankunft im Ankerzentrum Unterfranken bei Schweinfurt am 6. Dezember 2022 soll der Mann den Angaben zufolge nicht wie üblich spätestens nach zwei Wochen einen Asylantrag gestellt haben, sondern erst nach mehr als drei Monaten – am 9. März 2023. Dabei wäre nach Auskunft des Bamf das Ankerzentrum und damit der Freistaat Bayern verantwortlich dafür gewesen, dass der Afghane einen Asylantrag stellt.

Das Ankerzentrum vereinbarte demnach erstmals für den 7. Februar 2023 einen Termin für den Mann beim Bamf – rund zwei Monate nach seiner Ankunft im Ankerzentrum. Zu diesem Termin erschien der spätere mutmaßliche Messerangreifer aber nicht. Daraufhin nahm das Bamf die Sache demnach selbst in die Hand und vereinbarte einen Termin für den 9. März 2023, den der Mann auch wahrnahm.

Diese Verzögerung bei der Antragstellung hatte später Folgen. Denn das Bamf hatte bereits Ende Januar 2023 ein sogenanntes Übernahmeersuchen an Bulgarien gestellt. Am 3. Februar 2023 hatten bulgarische Behörden diesem zugestimmt. Ab diesem Tag lief daraufhin die Sechs-Monats-Frist mit der Möglichkeit zur Überstellung des Mannes.

In der Folge kam es dann zu den bereits bekannten Verzögerungen aufseiten des Bamf. Obwohl die Ablehnung des Asylantrags des Mannes bereits am 4. Juli 2023 rechtskräftig geworden war, teilte das Bamf dies der Ausländerbehörde in Schweinfurt erst am 26. Juli 2023 mit. Laut Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) war das zu spät, um den Mann noch nach Bulgarien abschieben zu können. Letztlich fehlten drei Tage. Er wisse daher nicht, was die bayerischen Behörden in dem Fall hätten anders machen können oder sollen, sagte Herrmann Ende Januar in einem Ausschuss des bayerischen Landtags (wir berichteten).

Ein Sprecher des Innenministeriums wies den Vorwurf an den Freistaat zurück. Das Bamf versuche „durch haltlose Anschuldigungen von den eigenen massiven Versäumnissen abzulenken.“ Ein Verschulden der Aufnahmeeinrichtung liege nicht vor, das BAMF hätte dem Betroffenen jederzeit einen Termin geben können.
DPA

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