Polizei rechtfertigt Falschinformationen

von Redaktion

München – Vorbestraft wegen Diebstahls, Drogendelikte – die ersten Meldungen über den Münchner Attentäter suggerierten, der Afghane sei als Straftäter den Behörden lange bekannt gewesen. Innenminister Joachim Herrmann (CSU) ging mit ersten Informationen über den Täter schon am Donnerstagmittag an die Öffentlichkeit. Der Mann sei als Asylbewerber ins Land gekommen, sein Asylantrag sei aber „wohl“ abgelehnt worden. Und: „Bislang haben wir die Erkenntnis, dass er mit Betäubungsmitteln und Ladendiebstählen aufgefallen ist, nach gegenwärtigem Ermittlungsstand aber bislang keinerlei Gewalttätigkeit erkennbar war.“ Herrmann verband das mit dem Hinweis, dass seit Jahren nicht nach Afghanistan abgeschoben werde – was aus seiner Sicht falsch sei. Erst um 18.15 Uhr, die Erstauflagen der Zeitungen waren schon im Druck, versandte die Münchner Polizei eine Korrektur: Nun hieß es, der Asylantrag des Afghanen sei zwar abgelehnt worden, er habe aber „über einen gültigen Aufenthaltstitel“ verfügt und sei zudem wegen seiner Arbeit als Ladendetektiv „als Zeuge“ in den Polizeiakten gewesen. Auf ein angebliches Drogendelikt ging die Polizei gar nicht mehr ein. Auch Innenminister Herrmann korrigierte sich gegen Abend öffentlich. Am Freitag rechtfertigte der Vizepräsident der Münchner Polizei, Christian Huber, die falschen Infos mit einer „Chaosphase“. „Es dauert eine gewisse Zeit, bis man ein Bild bekommt. Ich denke, es ist menschlich nachvollziehbar.“ Dafür müsse man zunächst Daten zusammenführen. Der Täter sei in einem System zu Ladendiebstählen registriert gewesen – aber eben als Zeuge von Ladendiebstählen, nicht als Beschuldigter, sagte Huber.

Intern dürfte das aber sicher aufgearbeitet werden. Es ist nicht das erste Mal, dass Herrmann, der eigentlich als besonnener Konservativer gilt, mit öffentlichen Infos danebenliegt. Nach dem Messerattentat von Aschaffenburg hatte Herrmann im Bayerischen Landtag vehement zurückgewiesen, dass es bei bayerischen Behörden einen Fehler gegeben habe – so wie das Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) in den Raum gestellt hatte. Mittlerweile indes ermittelt die Staatsanwaltschaft Coburg gegen einen Polizisten wegen Verdachts auf Strafvereitelung – er soll Hinweisen auf einen Messerangriff des späteren Attentäters gegen eine Ukrainerin in der Asylunterkunft nicht nachgegangen sein.

Als im September 2024 ein Terrorverdacht gegen einen Syrer – er plante angeblich einen Machetenanschlag auf Bundeswehr-Soldaten – publik geworden war, lud Herrmann spontan zur Pressekonferenz vor Ort. Im November stellte sich heraus: Die Vorwürfe waren frei erfunden – der Syrer kam wieder frei.

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