Weniger Vorschriften in Bayern

von Redaktion

Die Grenzwerte für Schneekanonen werden erhöht. © dpa

München – Die Zahl der Verwaltungsvorschriften ist in Bayern deutlich reduziert worden. Bis zum Stichtag 31. Dezember 2024 strichen die Ministerien nach Angaben der Staatskanzlei vom Dienstag 519 entsprechende Vorschriften. Stand 1. Januar 2025 gab es in Bayern noch 2867 Verwaltungsvorschriften. Auch die Zahl der Gesetze in Bayern sei, so Staatskanzleichef Florian Herrmann, seit 2002 kontinuierlich gesunken: „Wir hatten also 2002 den Höchststand von 321 Gesetzen und mittlerweile sind es nur noch 242“, sagt Staatskanzleichef Florian Herrmann (CSU).

Für Kleinförderungen bis 10 000 Euro und Kommunalförderungen von bis zu 100 000 Euro sind keine Nachweise über die Verwendung des Geldes mehr erforderlich. Stattdessen soll es nur noch Stichproben bei mindestens 10 Prozent der Förderempfänger geben. Auch Vorschriften für Umweltverträglichkeitsprüfungen sind betroffen: Die Grenzwerte für die verpflichtende Umweltverträglichkeitsprüfungen bei Beschneiungsanlagen, Skipisten und Seilbahnen sowie bei der Inanspruchnahme von Biotopen würden „angemessen erhöht“, wie die Staatskanzlei mitteilte. Das EU-Recht erlaube die Änderungen, Ziel sei es, Abläufe zu beschleunigen.

Auch die Bayerische Luftreinhalteverordnung, die sogenannte „Baumaschinen-Verordnung“, soll durch das neue Gesetz ersatzlos gestrichen werden. Die Regelung definiert Grenzwerte für Feinstaub und Lärm von Maschinen. Laut Herrmann hat die Regelung keinen Nutzen, da neue Maschinen ohnehin niedrigere Emissionen hätten, als die Vorschrift definiere.

Auch das Baurecht soll entschlackt werden – etwa durch weniger Auflagen bei der vorbeugenden Feuerbeschau, welche künftig regelmäßig nur noch bei Sonderbauten wie Hochhäusern, Hotels oder größeren Supermärkten vorgeschrieben bleiben.
DPA

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