Urteil zur Corona-Einreisequarantäne aufgehoben

von Redaktion

Ehepaar hatte geklagt: Bundesverwaltungsgericht verweist Fall zurück nach München

Leipzig/München – Ein Streit um die Rechtmäßigkeit von bayerischen Vorgaben nach der Einreise aus Corona-Risikogebieten wird erneut den Verwaltungsgerichtshof in München beschäftigen. Das Bundesverwaltungsgericht hob ein Urteil des VGH auf, der darin eine Verordnung des Freistaates aus dem November 2020 für unwirksam erklärt hatte. Das Urteil verletzte Bundesrecht. (Az.: BVerwG 3 CN 5.23)

Die Corona-Einreiseverordnung sah vor, dass Menschen, die nach Bayern einreisen und sich in den zehn Tagen davor in einem Risikogebiet aufgehalten haben, unverzüglich in Quarantäne müssen. Maßgeblich für die Einstufung als Risikogebiet war die jeweils aktuelle Veröffentlichung des Robert Koch-Instituts. Dagegen hatte ein Ehepaar aus München geklagt.

Aus Sicht des VGH verstieß die Verordnung gegen das Rechtsstaatsprinzip. Als die Verordnung erlassen wurde, habe es keine gesetzliche Grundlage für die Festsetzung von Risikogebieten gegeben. Der VGH habe die damals existierenden Umstände, die zur Einstufung von Risikogebieten geführt habe, nicht ausreichend betrachtet, entschied nun das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Dass die Corona-Einreiseverordnung auf die RKI-Veröffentlichungen verwies, sei mit dem Rechtsstaatsprinzip vereinbar.
DPA

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