Zu laut gebraut?

von Redaktion

Auer Bier: Drei Anwohner aus der Hallertau klagen gegen Lärmbelästigung

In der Schlossbrauerei Au in der Hallertau wird zu laut gebraut, klagen die Nachbarn. Sie zogen vor Gericht. © Hellerbrand

Hallertau/München – Bier brauen kann eine ganz schön laute Angelegenheit sein. Die Abfüllanlagen rasseln, die Flaschen klirren, die Geräte im Sudhaus brummen – und dazu sind Lastwagen unterwegs, die Malz liefern oder Bierkästen abholen. Dieser Lärm macht krank, finden zwei Frauen und ein Mann, die in der Nachbarschaft der Schlossbrauerei Au in der Hallertau wohnen. Sie haben deshalb vor dem Verwaltungsgericht München Klage eingereicht. Wegen gesundheitlicher Beeinträchtigungen fordern sie Auflagen für den Betrieb, teilte ihr Anwalt Klaus Aigner mit.

Gestern wurden insgesamt sechs Klagen und Eilverfahren verhandelt, die sich gegen das Landratsamt Freising richten. Für die Kläger endete das ernüchternd. Der Braubetrieb verstößt nicht gegen Emmissionschutzvorschriften. Die Erfolgsaussichten der Klage seien von Anfang an gering gewesen, sagte sagte der Vorsitzende Richter Florian Huber. Daraufhin stimmte Anwalt Aigner einer Einstellung der Verfahren zu, um hohe Gerichtskosten für seine Mandanten zu vermeiden. Sie selbst waren nicht nach München gekommen.

Dafür nahmen Vertreter des Landratsamts und der Brauerei, die 2019 von einem chinesischen Investor übernommen worden war, teil. Nach deren Schilderungen nimmt das Landratsamt die Sorgen der Anwohner durchaus ernst. Zwei Lärmgutachten wurden erstellt, dabei ergab sich Nachholbedarf beim Schallschutz. Behörde und Unternehmen verständigten sich daraufhin auf Nachbesserungen. Die seien umgesetzt worden, teilten sie mit.

Zudem wurde eine Hauptbetriebszeit für die Brauerei festgelegt: 7 bis 18.30 Uhr. Außerhalb dieser Zeit wird weder gebraut noch geliefert oder abgeholt. Gearbeitet allerdings schon. Nachts reinigen Mitarbeiter das Sudhaus, der Filterkeller läuft weiter. Die Geräusche von dort scheinen nicht jeden zu stören: Auf dem Betriebsgelände gibt es mehrere Wohnungen. Deren Mieter hätten sich bislang nicht beschwert, teilte ein Mitglied der Brauerei-Geschäftsführung mit. Und auch der nächtliche Betrieb werde bald wegfallen. Künftig werde weniger Bier gebraut. „Wir können nur wenig verkaufen”, sagte der Geschäftsführer. Den Klägern hat der reduzierte Betrieb offenbar keine Linderung verschafft. Es habe sich nichts positiv verändert, sagte Anwalt Klaus Aigner vor Gericht.

Das Gericht kam zu einer anderen Einschätzung. Es sei nicht ansatzweise ersichtlich, dass von der Brauerei eine Gesundheitsgefährdung ausgehe, sagte der Richter. Auch eine gerichtliche Anordnung, etwas am Betrieb zu verändern, sei daher nicht geboten. Mit der Einstellung des Verfahrens vor dem Verwaltungsgericht ist der Fall aber noch nicht erledigt. Parallel läuft eine Klage vor dem Landgericht Landshut. Dort fordern die Kläger Schmerzensgeld von der Brauerei, auch ein neues Gutachten wollen sie vorlegen.
TOM SUNDERMANN

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