Streikendes Bodenpersonal am Düsseldorfer Flughafen – hier wurde am Montag die Arbeit niedergelegt. © dpa
München – Verdi ruft heute und morgen zum Warnstreik am Flughafen München auf. Von der Sicherheitskontrolle bis zur Kofferbeförderung trifft das viele Bereiche am Airport massiv. Der Flughafen ist nicht geschlossen, aber die Fluggesellschaften haben bereits 80 Prozent ihrer geplanten Flüge annulliert. „Es könnten weitere dazukommen“, teilt ein Flughafen-Sprecher mit. „Daher gilt die dringende Empfehlung, dass Passagiere sich vor Anreise zum Flughafen bei ihrer Airline über den Flugstatus informieren sollen.“ Die meisten Fluggesellschaften betreiben vor Ort keine eigenen Serviceschalter. Reisende müssen auf Hotlines und Internetseiten vertrauen. Ein Überblick über die wichtigsten Rechte.
■ Nach Alternativen Ausschau halten
Bei streikbedingtem Flugausfall oder einer Verspätung von über drei Stunden muss die Fluggesellschaft Reisenden eine alternative Beförderung bieten. Oft wird man automatisch auf einen anderen Flug umgebucht oder kann stattdessen den Zug nehmen. Hat ein Flug über fünf Stunden Verspätung, können Reisende das Ticket zurückgeben und ihr Geld zurückverlangen – Gutscheine müssen sie nicht akzeptieren.
■ Der Notfallplan der Lufthansa
Bei der Lufthansa, die für heute und morgen eigentlich insgesamt rund 890 An- und Abflüge in München geplant hatte, gilt ein Sonderflugplan. Er soll zumindest den Hubverkehr nach Frankfurt, Wien, Brüssel und Zürich aufrechterhalten. „Sollte ein innerdeutscher Flug storniert worden sein, kann das Flugticket auf www.lh.com kostenlos in ein Ticket der Deutschen Bahn umgewandelt werden“, sagt eine Sprecherin. Alle im Streikzeitraum von und ab München gültigen Tickets können auf dieser Internetseite auch kostenlos storniert oder in einen Flug ab 1. März umgebucht werden. Die Lufthansa kontaktiert Betroffene im Annullierungsfall. Deshalb ruft die Sprecherin dazu auf, E-Mail-Adresse und Telefonnummer im Kundenkonto aktuell zu halten. Im Fall der Annullierung werden Passagiere automatisch auf einen anderen Flug umgebucht, diese Buchung kann auf Wunsch erneut angepasst werden.
■ Preis von Pauschalreisen kann schrumpfen
Wer sein Ticket nicht direkt bei der Fluggesellschaft gebucht hat, sollte sich an den Reiseveranstalter oder sein Reisebüro wenden. Speziell bei Pauschalreisen hat der Reiseveranstalter die Pflicht, sich um eine alternative Beförderung zu kümmern. Wer wegen des Warnstreiks erst einen Tag später abheben kann, kann den Reisepreis anteilig mindern.
■ Brotzeit und Getränke bei langen Wartezeiten
Hängen Passagiere streikbedingt länger am Flughafen fest, müssen Fluggesellschaften Betreuungsleistungen erbringen – etwa in Form von Gastronomiegutscheinen. Bei Flügen mit Distanzen bis 1500 Kilometer greift die Pflicht schon ab zwei Stunden Abflugverspätung, bei Distanzen zwischen 1500 und 3000 Kilometer ab drei und bei längeren Flügen ab vier Stunden. Strandet man am Airport, muss die Airline die Hotelnacht zahlen.
■ Die Frage nach Entschädigungen
Die EU-Fluggastrechte-Verordnung (www.eur-lex.europa.eu) sieht bei Verspätungen ab drei Stunden am Zielort und kurzfristigen Flugabsagen Ausgleichszahlungen von 250 bis 600 Euro pro Gast vor. Bei Warnstreiks, bei denen wie in München Flughafenpersonal streikt, sind die Aussichten eher schlecht. Anders kann es sein, wenn Airline-Mitarbeitende streiken.
SCO/DPA