Putzig, aber auch gefräßig: der Fischotter. © photoholic/pa
München – Bayern hat die Jagd auf den Fischotter eröffnet. Vor allem die Teichwirte im Norden und Osten Bayerns stören sich an den Tieren, die ihnen die Fische wegfressen. Es regt sich aber Widerstand gegen die Abschusspläne.
Die Bezirke Oberpfalz und Oberfranken haben seit 14. Februar eine Regelung getroffen, die den Abschuss von 33 Fischottern pro Jahr erlaubt. Die Unteren Naturschutzbehörden der Landkreise prüfen nun Ausnahmen zum Töten dieser geschützten Tiere. Oberbayern und Niederbayern planen, weitere 48 Abschüsse pro Jahr zu genehmigen. Bereits jetzt gibt es im Landkreis Tirschenreuth doppelt so viele Tötungsanträge, wie genehmigt werden sollen. Landrat Roland Grillmeier (CSU) möchte laut BR die Genehmigungen schnell erteilen und fordert eine höhere Abschussquote.
Bei Naturschützern sorgt das für Ärger. Jetzt kündigt die Deutsche Umwelthilfe (DUH) rechtliche Schritte gegen die Ausnahmeverordnung und die Änderungen im Jagdrecht an: „Dem Fischotter droht in Bayern die Ausrottung“, warnt DUH-Bundesgeschäftsführer Sascha Müller-Kraenner. Er ist der Meinung: „Abschüsse befrieden den Konflikt zwischen Teichwirtschaft und Artenschutz nicht, sondern befördern ihn.“ Geschossenen Tieren folgten schnell neue nach. Die DUH schlägt eine „naturnahe Teichbewirtschaftung mit geringeren Besatzdichten und Elektrozäunen“ sowie die konsequente Renaturierung von Flüssen vor.
2023 hatte der Verwaltungsgerichtshof München einem Eilantrag der DUH und des Bund Naturschutz Bayern gegen die Verordnung zum Abschuss von 32 Fischottern stattgegeben. Gegen die neue Verordnung will der Bund Naturschutz aber nicht mehr klagen. Der Fischotter war in Bayern fast ausgerottet, hat sich aber wieder ausgebreitet. Laut einer Studie, die am Landesfischereitag vorgestellt wurde, gibt es in Bayern mittlerweile wieder etwa 1500 Tiere, die auf 50 Prozent der Landesfläche leben. Das bayerische Landwirtschaftsministerium spricht von Schäden an Zuchtfischen in Höhe von mehr als zwei Millionen Euro pro Jahr. Die Teichwirte werden für den Fischbesatz entschädigt, nicht aber für Verkaufsverluste.
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