Plagiats-Prozess: Zweieinhalb Jahre Haft

von Redaktion

Rache nach Obduktion der Mutter: 70-Jähriger verurteilt

Wegen Verleumdung und Betrugs verurteilt: Der Angeklagte (links) im Gespräch mit seinem Anwalt. Gestern fiel das Urteil im Prozess. © Balk/dpa

München – Von einer einzigartigen Tat sprach Richter Dominik Angstwurm – und von „fast beispielloser krimineller Energie“. Das Amtsgericht München hat das Urteil im Prozess um ein aufwendig gefälschtes Plagiat gesprochen. Der Angeklagte wurde wegen Verleumdung und Betrugs zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt. Der Richter sah es als erwiesen an, dass der 70-Jährige dem Chef der Münchner Rechtsmedizin mit einem Racheplan massiv schaden wollte – aus Unzufriedenheit mit der Obduktion seiner toten Mutter. Die Verteidiger des Mannes, die seinen Freispruch gefordert hatten, kündigten noch im Gerichtssaal an, Rechtsmittel gegen das Urteil einzulegen.

Der Fall dürfte insgesamt beispiellos sein. Das Gericht hat keinen Zweifel daran, dass der Hass auf den Leiter des Instituts für Rechtsmedizin, Matthias Graw, so groß war, dass der Angeklagte alle Hebel in Bewegung setzte, um ihn „beruflich und privat zu zerstören“. Dafür heuerte er nach Überzeugung des Gerichts für mehrere tausend Euro Helfer in Pakistan an, ein wissenschaftliches Werk zu erstellen und den Eindruck zu erwecken, als wäre es vor 1987 erschienen. In dieses Buch sollen dann Passagen und Abbildungen aus der Dissertation des Rechtsmediziners eingeflossen sein. So sollte der Eindruck entstehen, als hätte der Mediziner für seine 1987 erschienene Doktorarbeit daraus abgeschrieben. Eigens gedruckte Exemplare des Bandes versteigerte der Angeklagte auf einer Auktionsplattform im Internet und wies Plagiatsjäger explizit auf das Buch hin, die es dann unter die Lupe nahmen. Die Universität Hamburg leitete daraufhin ein kurz darauf wieder eingestelltes Prüfverfahren gegen Graw ein.
DPA

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