AfD-Plakate zerstört: 600 Euro Strafe

von Redaktion

Aktivistin Lisa Poettinger verurteilt – weiter Kampf um Lehramts-Zulassung

So warb die AfD 2023 für eine Demonstration. © A. Schmidt

Lisa Poettinger (rechts) mit ihrer Anwältin Adelheid Rupp vor Gericht in München. © Sigi Jantz

München – Lisa Poettinger (28), angehende Englisch-Lehrerin, wurde in Bayern nicht zum Referendariat zugelassen. Einerseits stört das Kultusministerium, dass sich die Wahl-Münchnerin in linksextremen Gruppen engagiert, andererseits, dass zwei Strafverfahren gegen sie laufen (wir berichteten). Eines davon wurde gestern vor dem Amtsgericht München verhandelt: Poettinger wird beschuldigt, sie habe am 12. Juni 2023 – einen Tag vor der umstrittenen Dragqueen-Lesung für Kinder in der Stadtbibliothek Bogenhausen – drei AfD-Plakate vom Träger gerissen und zerstört. Da von der AfD nicht nachplakatiert wurde, belief sich der Sachschaden auf drei Euro.

Zu Poettingers Leidwesen ging es gestern nur um das zerrissene Papier. Denn was sie im Sommer vor eineinhalb Jahren eigentlich zerstören wollte, war das darauf gedruckte Motiv: Ein dunkelhaariger, gierig blickender Mann in Drag-Verkleidung, der mit langen Fingern nach einem Jungen greift. „Ich habe mich damals sehr über diese Plakate aufgeregt und sie heruntergerissen“, gab sie zu. „Hier wurden in nationalsozialistischer Bildsprache Trans-Menschen als gefährlich für Kinder dargestellt. Dabei steigen queer-feindliche Verbrechen immer mehr an. Wie konnte die Stadt München das hängen lassen?“

Ihre Trans-Freundin, die Zeugin und Musikerin Daniela H., hatte Poettinger damals angerufen und ihr erzählt, sie bekomme angesichts solcher Plakate Angst vor Verfolgung. H.: „Ich erinnere mich aus meiner Zeit im Bayerischen Staatsorchester, dass queere Ensemblemitglieder sich nicht trauten, spät alleine durch die Gänge zu gehen. Noch vor nicht langer Zeit wurden queere Leute totgeschlagen. Es macht mich fertig, dass es heute noch solche Plakate gibt, obendrein im Stil antisemitischer Karikaturen der Nazi-Zeit.“

Der Knackpunkt: Nach einer Strafanzeige wegen Volksverhetzung hatte damals tatsächlich die Staatsanwaltschaft gegen die Plakate ermittelt. Doch die Ermittlungen wurden eingestellt, das Motiv durfte bleiben. „Es ist sicherlich geschmacklos, die hohe Schwelle eines strafbaren Verhaltens ist jedoch nicht erreicht“, hieß es. Poettinger hätte die Plakate hinnehmen und im friedlichen Meinungskampf aktiv bleiben sollen, befand Richter Seidl. Da in einem Rechtsgespräch die Einstellung des Verfahrens nicht zustande kam, befand er sie der Sachbeschädigung für schuldig. Das Urteil: 20 Tagessätze zu 30 Euro. Poettinger und ihre Verteidigerin Adelheid Rupp erwägen eine Berufung. Eine Entscheidung darüber, ob sie im Eilverfahren vorläufig doch zum Referendariat zugelassen wird, steht derweil kurz bevor.
ISABEL WINKLBAUER

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