Streit ums „Fichtenpanama“

von Redaktion

Im Seegrasstadel im Ebersberger Forst residierten die Firmen – zumindest hatten sie hier Briefkästen angeschraubt. Der jahrelange Rechtsstreit um die Steuereinnahmen aus dem „Fichtenpanama“ schwelt auf mehreren Ebenen weiter. © Rossmann

Ebersberg – Der Streit zwischen dem Landkreis Ebersberg und der Stadt München schwelt weiter. Beim „Fichtenpanama“ geht es um Steuereinnahmen in Höhe von 23,5 Millionen Euro. Dabei handelt es sich um Gelder aus der seit Anfang der 2000er-Jahre bestehenden Steueroase „Seegrasstadel“ bei St. Hubertus im Ebersberger Forst. Dort hatten niedergelassene Leasingfonds, die unter anderem mit Anteilen an Flugzeugen handelten, ihren Hauptsitz angemeldet. Das Finanzamt kam aber zu dem Schluss, dass ein Briefkasten an einem Stadel tief im Forst kein legitimer Firmensitz ist und die Fonds-Betreiber ihre Steuern daher nach München überweisen müssten, wo die eigentliche Betriebsstätte liege. Der Gewerbesteuersatz in München ist deutlich höher als auf dem gemeindefreien Gebiet im Ebersberger Forst.

Dazu gab es bereits mehrere Gerichtsverhandlungen, mit positiven Entscheidungen für den Landkreis Ebersberg – zuletzt jetzt beim Bundesfinanzhof. Die strittigen Millionen liegen aber weiter auf dem Konto der Landeshauptstadt. Der Landkreis hatte das Geld 2020 dorthin überwiesen und dafür sogar einen Kredit aufgenommen: „Das Geld muss verzinst zurückbezahlt werden“, meint der Anwalt des Ebersberger Landratsamts, Michael Ottl.

Die Zinsen seien zwar durch einen Gerichtsentscheid von sechs auf 1,8 Prozent gesunken, im Schnitt sei das aber noch ein Satz, der über dem marktüblichen liege. Heißt übersetzt: Gewinnt der Landkreis am Ende, hat er eine lukrative Festgeldanlage getätigt. Und das auch noch mit freundlicher Finanzierung aus der Münchner Stadtkämmerei.

Die Stadt wird aber wohl noch vors Verwaltungsgericht ziehen, also eine weitere Gerichtsbarkeit anrufen. Die Kämmerei geht davon aus, dass sie „hebeberechtigt“ sei, ihr die Steuer also zustehe.
JOSEF AMETSBICHLER

Artikel 4 von 11