Die Pfarrkirche St. Vitus in Hauzenberg im Bayerischen Wald. © Siepmann/pa
Hauzenberg – Ein Pfarrer aus dem Bistum Passau ist nach Angaben der Diözese zurückgetreten. Vorausgegangen waren Vorwürfe des schwerwiegenden Fehlverhaltens, die der Geistliche über seinen Anwalt zurückweisen ließ.
Es habe in der Pfarrgemeinde Hauzenberg einen „tiefen Riss“ gegeben, heißt es in einer Mitteilung des Bistums. Dafür habe der Pfarrer auch selbst Mitverantwortung übernommen. „Gegenüber der Bistumsleitung hat er erklärt, die eigenen Fehler, die letztlich für die entstandene Eskalation ursächlich waren, zu bedauern“, heißt es in dem Text.
Die Vorwürfe beziehen sich konkret auf den Umgang mit Alkohol sowie auf „geistliche Manipulation“. Nähere Angaben machte das Bistum nicht. Der Pfarrer habe seinen Rücktritt vom Pfarrverband und als Dekan zunächst mündlich übermittelt. Bischof Stefan Oster werde diesen mit Wirkung vom 24. März annehmen. Zudem teilte das Bistum mit, Bischof Stefan Oster habe ein vorläufiges Zelebrationsverbot ausgesprochen. Darüber hinaus werde ein Verbot des öffentlichen Auftritts als Priester ausgesprochen.
Das Recherchenetzwerk „Correctiv“ berichtete von einem 151 Seiten starken Gutachten, das dem Bistum über den Pfarrer vorliege. Dem Bericht zufolge soll es etwa auf Ausflugsfahrten mit Jugendlichen zu exzessivem Alkoholmissbrauch gekommen sein. Der Pfarrer habe die Jugendlichen verleitet.
Die gegen ihn erhobenen Vorwürfe „entbehren jeder sachlichen Grundlage“, teilte der Anwalt des Pfarrers mit. Der Geistliche habe sich „stets mit Leidenschaft, christlicher Überzeugung und tiefem Verantwortungsbewusstsein seiner Berufung gewidmet“. Und er wolle sich auch nicht aus dem Pfarrverband zurückziehen.
Schon 2023 habe es der Mitteilung des Bistums zufolge einen Gottesdienst gegeben, in dem sich der Pfarrer gegen den Vorwurf zur Wehr setzte, selbst zu viel Alkohol zu konsumieren. Die von ihm damals öffentlich getroffene Aussage, das Bistum habe ihn aufgefordert, seine Leberwerte zu übermitteln, sei jedoch falsch gewesen. Diese Aussage hatte nach Darstellung des Bistums zu erheblicher Unruhe in der Gemeinde geführt.
Das Bistum habe inzwischen eine kirchenrechtliche Prüfung der Angelegenheit in Rom eingeleitet. Zudem sei eine externe Anwaltskanzlei hinzugezogen worden.
DPA