Ulrich und Agnes diskutierten miteinander, wer das letzte Stück Kuchen bekam. Aber da nahm sich Ulrich einfach den Kuchen und stecke ihn sich in den Mund! Empört starrte Agnes ihn an. Der Waldkauz krächzte kleinlaut: „Da sind wohl die Pferde mit mir durchgegangen. Entschuldigung!“ Agnes schnatterte, dass sie nach dieser Entschuldigung auf eine Anzeige bei der Polizei verzichten werde.
Ulrich krächzte: „Huch! Stimmt, es gibt ein dickes Strafgesetzbuch, in dem steht, was in Deutschland verboten ist und wie man bestraft werden kann. Aber ich habe mal gehört, dass Jugendliche bei Strafverstößen anders behandelt werden als Erwachsene, stimmt das?“
Agnes bejahte die Frage. Für junge Zweibeiner zwischen 14 und 18 Jahren gilt das Jugendstrafrecht. Für sie sind dieselben Taten strafbar wie für Erwachsene, aber sie bekommen andere Konsequenzen. Bei Jugendlichen geht es weniger um Strafe, sondern eher darum, sie zu erziehen und ihnen zu zeigen, dass ihre Tat falsch war.
Ulrich fragte: „Wie ist das bei Kindern, die jünger sind als 14 Jahre?“ Agnes schnatterte, dass Kinder als schuldunfähig gelten. Das bedeutet, dass sie als zu jung angesehen werden, um zu verstehen, dass ihre Tat falsch war. Deshalb kommen die Kinder nicht vor ein Gericht. Doch kann sich das Jugendamt einschalten und sie in ein Erziehungsheim bringen.
Eure Paula
TEXT: JANA SCHRÖDER