Rottach-Egern/München – Bayern soll dem Justizopfer Manfred Genditzki nach dem Willen des Landtags die Rechnung für Kost und Logis im Gefängnis erlassen. Das hat der Justizausschuss des Landtags auf Antrag der Grünen-Fraktion einstimmig entschieden. 13 Jahre lang hatte Genditzki für den Badewannen-Mord unschuldig im Gefängnis gesessen: Dafür steht ihm eine Entschädigung zu, von der das Justizministerium 50 000 Euro für Kost und Logis in der Zeit abziehen wollte. Der Ausschuss sprach sich nun dafür aus, darauf zu verzichten. Der Freistaat solle Genditzki einen entsprechenden Vergleich anbieten. Das Justizministerium will diesen Beschluss nun prüfen.
„Der fatale Schuldspruch im Strafprozess um den Badewannen-Mordfall war einer der größte Justizfehler in der Geschichte der bayerischen Justiz“, sagte der rechtspolitische Sprecher der Grünen-Fraktion, Toni Schuberl. Dass Genditzki „für die 13 Jahre, die er unschuldig im Gefängnis saß, auch noch Kost und Logis selbst tragen soll, wäre einfach nur zynisch gewesen“. Nach jahrelangem Kampf für die Anerkennung seiner Unschuld war Genditzki im Juli 2023 von dem Vorwurf freigesprochen worden, 2008 in Rottach-Egern eine Seniorin in ihrer Badewanne ertränkt zu haben.
Genditzkis Anwältin Regina Rick nannte den Vorstoß der Grünen „erfreulich“. Die Klage im Entschädigungsverfahren richte sich aber nicht nur gegen die Anrechnung von Kost und Logis – sondern auch gegen die Anrechnung der in Haft erzielten Einkünfte von ebenfalls 50 000 Euro auf die Entschädigungszahlungen. Außerdem läuft noch ein Amtshaftungsverfahren, in dem Genditzki ein Schmerzensgeld von 750 000 Euro fordert.
DPA