Kampf gegen Antisemitismus soll in Verfassung

von Redaktion

Vorstoß des Bay. Landesvereins für Heimatpflege – Volksentscheid dann 2026?

München – Das Bekämpfen von Antisemitismus soll in der bayerischen Verfassung niedergeschrieben werden. Dafür setzt sich der Bayerische Landesverein für Heimatpflege ein. Er hofft, dass sich weitere Verbände „aus der Mitte der Gesellschaft“ sowie Gewerkschaften und Parteien der Forderung anschließen. „Es ist ein dringendes gesellschaftliches Anliegen, dass die Ablehnung von Antisemitismus in die Verfassung des Freistaats aufgenommen wird“, sagt Olaf Heinrich, der Vorsitzende des Landesvereins. „Es wäre wünschenswert, dass sich auch der Landtag möglichst bald mit der Frage für eine Ergänzung der Verfassung ausspricht.“

Der Geschäftsführer des Vereins, Rudolf Neumeier, wies daraufhin, das der Kampf gegen Judenhass als Staatsziel schon in fünf Bundesländern in den Länderverfassungen stehe. Es sei Zeit, dass Bayern hier nachziehe. Unter Vertretern der jüdischen Gemeinden habe der Landesverein „Signale“ erhalten, dass dies sinnvoll sei. Welche Formulierung genau in die Bayerische Verfassung aufgenommen werden könnte und welcher Artikel geändert würde, weiß der Landesverein noch nicht. Darüber müsse diskutiert werden, sagte Heinrich. In Bayern kann die Verfassung nur per Volksentscheid geändert werden. Idealerweise könnte darüber zusammen mit der Kommunalwahl im März 2026 abgestimmt werden, heißt es. Mit dem bayerischen Antisemitismusbeauftragten Ludwig Spaenle ist die Initiative des Vereins abgestimmt. „Wenn der Landesverein hier aktiv wird, kommt diese wichtige Forderung aus der Mitte der Zivilgesellschaft. Das ist ein wichtiges Zeichen.“

Der Landesverein will nun nach Mitstreitern für sein Vorhaben suchen. Eine Auftaktveranstaltung ist am 20. Mai in München geplant.
DW

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