Ermittlungen gegen AfD-Kreischef
Garmisch-Partenkirchen – Gegen den AfD-Kreisvorsitzenden von Garmisch-Partenkirchen, Heiner Zann, und seine Ehefrau wird wegen illegalen Waffenbesitzes ermittelt. Das bestätigt die Polizei. Zann selbst erklärt: „Ich war im Besitz einer Leuchtkugelpistole, die meinem Stiefvater gehörte. Sie lag im Keller in einer Umzugskiste.“ In Deutschland gilt eine solche Pistole als scharfe Waffe, die dem Waffengesetz unterliegt und deren Besitzer entsprechende Papiere nachweisen muss. Die hat Zann nicht. Das sei blöd gelaufen. Der Stiefvater habe mehrere Waffen besessen, alle scharfen habe Zann von der Polizei abholen lassen. Die Leuchtkugelpistole sei erst später aufgetaucht.
CF
Regensburger OB tritt nicht mehr an
Regensburg – Regensburgs Oberbürgermeisterin Gertrud Maltz-Schwarzfischer will bei der Kommunalwahl im kommenden Jahr nicht mehr antreten. Dies habe private und familiäre Gründe, teilte die SPD-Politikerin mit. Sie hat das Amt seit 2020 inne, Anfang 2017 hatte sie den Posten bereits kommissarisch von dem suspendierten damaligen Rathauschef Joachim Wolbergs übernommen. Wen die SPD als Nachfolger ins Rennen schicken wird, möchte der Regensburger Stadtverband am Montag entscheiden.
Lkw-Brand löst Riesenstau aus
München – Ein brennender Lkw hat Dienstagmittag auf der A 99 einen langen Stau ausgelöst. Ein 26-jähriger Usbeke war mit dem Sattelzug Richtung Stuttgart unterwegs, am Autobahndreieck Feldmoching fing der Auflieger nach einem Reifenplatzer zu brennen an. Der Fahrer kuppelte die Zugmaschine ab und versuchte, den Brand zu löschen – vergeblich. Dabei zog er sich eine Rauchvergiftung zu und musste in ein Krankenhaus gebracht werden. Der Auflieger brannte völlig aus, geladen waren 24 Tonnen Zellstoff. Der Verkehr staute sich stundenlang bis zum Autobahnkreuz Neufahrn.
Gericht: Grenzkontrolle war rechtswidrig
München – Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hält die Kontrolle eines Österreichers im Juni 2022 an der Grenze zu Deutschland für rechtswidrig. Zu den Gründen für dieses Urteil machte das Gericht keine Angaben. Ein Gerichtssprecher verwies auf die schriftlichen Urteilsgründe, mit denen in den kommenden Wochen zu rechnen sei. Der Verwaltungsgerichtshof ließ zwar keine Revision zum Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zu, dagegen können die Beteiligten aber Beschwerde einlegen. Gegen die Bundesrepublik geklagt hatte ein Österreicher, der in Passau in einen Zug in Richtung Frankfurt gestiegen und dort von Bundespolizisten kontrolliert worden war. Dabei sei ihm erklärt worden, dass dies Teil der wiedereingeführten, Grenzkontrollen unabhängig von konkreten Verdachtsmomenten sei. Ob das Gericht mit dem Urteil grundsätzliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Grenzkontrollen anmeldet, blieb offen.