Bei dem Zugunglück in Burgrain bei Garmisch-Partenkirchen starben im Juni 2022 vier Frauen und ein 13-Jähriger. © Josef Hornsteiner
München/Burgrain – Ein Strafprozess soll nach dem tödlichen Zugunglück von Garmisch-Partenkirchen vor fast drei Jahren die mögliche Mitverantwortung von Bahnmitarbeitern klären. Das Landgericht München II hat die Anklage gegen zwei Beschuldigte wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung zur Hauptverhandlung zugelassen, wie ein Gerichtssprecher bestätigte.
Das Verfahren gegen einen dritten Beschuldigten wurde demnach gegen die Zahlung von 4000 Euro an gemeinnützige Organisationen eingestellt. Als Prozessbeginn war zuletzt von Mitte Mai die Rede, der genaue Termin ist aber unklar. Grund seien „kurzfristige Personalveränderungen in der Kammer“ des Gerichts.
Am 3. Juni 2022, dem letzten Schultag vor den Pfingstferien, war bei Garmisch-Partenkirchen ein Regionalzug entgleist. Vier Frauen und ein 13-Jähriger starben. Mehr als 70 Menschen wurden teils schwer verletzt. Ursache waren nach bisherigen Erkenntnissen marode Bahnschwellen. Was die Staatsanwaltschaft den Beschuldigten vorwirft, ist offiziell nicht bekannt. Im Raum stand nach dem Unglück der offiziell unbestätigte Vorwurf, bei der Bahn sei eine Warnung bezüglich der späteren Unfallstelle nicht weitergegeben oder entsprechend beachtet worden.