Weißenburg/München – Deutschland hat in Sachen Windkraft viel vor: In den kommenden sieben Jahren sollen gut zwei Prozent der Landesfläche als Standorte für Windräder ausgewiesen sein – so hat es die scheidende Regierung vorgeschrieben. Bayern soll 1,8 Prozent seiner Fläche für die hochragenden Energieerzeuger beisteuern. Klingt machbar. Doch was, wenn Betreiber Windräder bauen wollen, die Behörden sie aber bremsen? So geschehen im mittelfränkischen Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen, gelegen auf halber Strecke zwischen Ingolstadt und Nürnberg. Zwei Betreiber wollen dort zwei Windräder errichten. Zuvor aber beschäftigt ein Streit um die Auflagen dafür den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof, vor dem die Unternehmen Klage erhoben haben. Zankapfel: der Artenschutz. Das Landratsamt des Kreises befürchtet Gefahren für Uhu, Wespenbussard und Rotmilan. Vertreter beider Seiten trafen sich am Donnerstag vor Gericht, weil für den Betrieb jedes Jahr Geld an Artenschutzprojekte fließen soll – pro Anlage knapp 13 000 Euro. Das entsprechende Gesetz soll Windkraftprojekte eigentlich erleichtern, mit einer Art Deal: Die Unternehmer leisten den jährlichen Obolus, dafür entfällt eine langwierige Prüfung der Gefährdungslage für Vögel und Fledermäuse. Seit 2023 sieht ein entsprechender Paragraf die Möglichkeit vor. Nur: Die Betreiber hatten bereits zuvor ein Gutachten erstellen lassen. Demnach besteht an dem Standort keine Gefahr für Vogelschlag. Dennoch erteilte das Landratsamt die Genehmigung mit der Zahlungsauflage.
Schwierig zu bewerten ist der Fall vor allem, weil die Erfassung der Vogelwelt vor Ort kompliziert ist: Wo nistet ein Uhu, wo liegen die Flugschneisen des Rotmilans? Vor Gericht machte die Behörde deutlich, dass die Daten aus dem Betreibergutachten nicht ausreichten, um zu belegen, dass die Anlagen keine Vogelleben gefährden.
TOS