Kein allgemeines Messerverbot im Nahverkehr

von Redaktion

Bayern will Regelung den Kommunen vor Ort überlassen – anders als in Nachbarländern

München – Im Gegensatz zu benachbarten Bundesländern plant Bayern kein umfassendes Messerverbot im öffentlichen Nahverkehr. Ein landesweites Verbot, wie es in Baden-Württemberg geplant und in Hessen bereits eingeführt sei, sei nicht in Arbeit, sagte ein Sprecher des Innenministeriums. Solche Anordnungen wolle man vor allem den Gemeinden, Landratsämtern und Bezirksregierungen überlassen.

Dieser Grundsatz fuße „auf dem Gedanken, dass diese ortskundigen Behörden am besten beurteilen können, ob Messerverbotsverordnungen in ihrem Zuständigkeitsbereich sachgerecht sind und die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen“, teilte das Innenministerium mit. Das gelte auch für den Bereich des öffentlichen Nahverkehrs.

Das bedeutet allerdings nicht, dass Fahrgäste in bayerischen Bahnen und Bussen einfach so Messer und andere Waffen dabeihaben dürfen. Entsprechende Verbote können wie zum Beispiel im Münchner Verkehrsverbund (MVV) oder bei der Deutschen Bahn über die Beförderungsbedingungen geregelt werden. Dort ist etwa festgelegt, dass Fahrgäste mit entsprechenden Waffen nicht mitfahren dürfen.
DPA

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