IN KÜRZE

von Redaktion

Unfall beim Überholen: Zehn Verletzte

Fischbachau – Bei einem Unfall in Fischbachau (Landkreis Miesbach) sind zehn Menschen verletzt worden, darunter zwei Kinder. Ein 34-Jähriger hatte mit seinem Wagen drei Autos überholt. Beim Wiedereinscheren verlor er die Kontrolle über sein Fahrzeug, fuhr in den Kiesstreifen rechts neben der Fahrbahn und schleuderte dann links auf die Gegenfahrbahn, wo er mit zwei ihm entgegenkommenden Fahrzeugen zusammenstieß. Ein Fahrzeug mit zwei Insassen kam dadurch nach rechts von der Fahrbahn ab, das zweite mit vier Insassen drehte sich und kam auf der Fahrbahn zum Stehen. Die insgesamt zehn leicht Verletzten waren im Alter zwischen vier und 46 Jahren, das zweite Kind ist sieben Jahre.

Brand in Seniorenresidenz

Altusried – Bei einem Feuer in einer Seniorenresidenz im Allgäu sind sechs Bewohner verletzt worden – einer von ihnen schwer. Im Zimmer des 85-Jährigen war Papier auf dem Herd in Brand geraten, wie die Polizei mitteilte. Die fünf anderen Bewohner wurden durch die Rauchgase leicht verletzt. Das Feuer konnte schnell gelöscht werden. Der Schaden wird auf 25 000 Euro geschätzt.

Gülle im Pool: Landwirt haftet

Kempten – Weil Gülle unter anderem in einen Pool geweht wurde, steht einer bayerischen Ferienhausbetreiberin laut einem Gerichtsurteil Schadenersatz zu. Ein Landwirt haftet für den Schaden, und zwar auch ohne eigenes Verschulden, wie das Landgericht Kempten am Montag mitteilte. Dabei komme es nicht darauf an, ob die Gefahr durch den Wind für den Landwirt vorhersehbar gewesen sei. Die Klägerin betreibt laut Gerichtsangaben mehrere Ferienwohnungen. Der Traktor des Landwirts war zum Zeitpunkt des Vorfalls im April 2023 auf einer öffentlichen Straße unterwegs. Von dort wurde die Gülle per Pumpe vom Fahrzeug aus verteilt. Eine große Menge Gülle wurde dann von Windböen auf das Grundstück der Klägerin geweht. Da dabei unter anderem der Außenpool verschmutzt wurde, zog die Frau vor Gericht. Das Gericht entschied, dass der Landwirt unabhängig von seinem Verschulden nach dem Straßenverkehrsgesetz haftet. Maßgeblich ist laut Gericht die von dem Fahrzeug ausgehende Betriebsgefahr.

Wankbahn: Öffnung verzögert sich

Garmisch-Partenkirchen – Bei den Testfahrten für die komplett überholte Anlage der Wankbahn bei Garmisch-Partenkirchen ist ein elektronisches Bauteil durchgebrannt. Nun muss ein Ersatzteil bestellt und eingebaut werden. Dadurch verzögert sich die Inbetriebnahme der neuen Anlage. Sie findet erst am 1. Mai und nicht wie geplant diesen Freitag statt. Für die Mannschaft, die den ganzen Winter unter Zeitdruck durchgearbeitet hatte, ist das ein heftiger Rückschlag. Bis die Bahn fährt bleibt auch die zughörige Sonnenalm in der Bergstation geschlossen. Das Wankstüberl in der Talstation ist bereits geöffnet.

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