Jetzt wackelt der Turm-Entscheid
Paketpost-Areal: Stadt erklärt Hochhaus-Bürgerbegehren für unzulässig
Streitobjekte: die geplanten, 155 Meter hohen Türme. © Herzog & de Meuron, Schlaf, Götzfried
München – Da dürfte jetzt der ein oder andere aus allen Wolken fallen: Das Bürgerbegehren gegen die umstrittenen Hochhäuser an der Paketposthalle ist rechtlich unzulässig. Zu dem Schluss kommen nach Infos uns