Streitobjekte: die geplanten, 155 Meter hohen Türme. © Herzog & de Meuron, Schlaf, Götzfried
München – Da dürfte jetzt der ein oder andere aus allen Wolken fallen: Das Bürgerbegehren gegen die umstrittenen Hochhäuser an der Paketposthalle ist rechtlich unzulässig. Zu dem Schluss kommen nach Infos unserer Zeitung die Juristen der Stadtverwaltung. Demnach wird die Fragestellung bemängelt. Sie greife zu sehr in die Planungshoheit ein.
Mit dem Bürgerbegehren wenden sich die Mitglieder der Initiative HochhausStop gegen die Pläne des Grünwalder Investors Ralf Büschl, auf dem Areal am Hirschgarten zwei Wolkenkratzer mit einer Höhe von 155 Metern zu errichten. Das Argument: Das Projekt an der denkmalgeschützten Paketposthalle wäre „der Dammbruch zur gesichtslosen Hochhausstadt“. „München ist auch ohne monströse Hochhaustürme Heimat und Wohlfühlort von 1,5 Millionen Münchnerinnen und Münchnern und bis zu 9 Millionen Touristen im Jahr“, heißt es in der Begründung des Bürgerbegehrens.
Der Verein hatte gegen das Projekt fast 50 000 Unterschriften gesammelt, das Kreisverwaltungsreferat hatte diese jüngst geprüft. Das Ergebnis: Die notwendige Zahl von 32 976 gültigen Unterschriften war erfüllt. Das wird von der Verwaltung auch nicht bestritten. Allerdings kommen die Haus-Juristen zu der Auffassung, dass die Fragestellung des Bürgerbegehrens gegen das sogenannte Abwägungsgebot des Baugesetzbuches verstößt. Demnach entscheidet jede Kommune selbst – in einem Abwägungsprozess – wie und wo sie etwas baut. Diese Gestaltungsfreiheit wäre mit der Fragestellung des Bürgerbegehrens („Sind Sie dafür, dass die Stadt München alle Maßnahmen ergreift, damit im Umfeld der Paketposthalle KEIN Hochhaus gebaut wird, das über 60 Meter hoch ist?“) zu stark beeinträchtig, so die Einschätzung der Juristen. Die Verwaltung schlägt daher vor, das Bürgerbegehren als unzulässig zurückzuweisen und den angestrebten Bürgerentscheid nicht durchzuführen.
Der Stadtrat befasst sich kommenden Mittwoch mit dem Thema. Das Gremium freilich könnte die Einschätzung der Verwaltung ignorieren und dennoch den Bürgerentscheid zulassen. Dagegen wiederum könnte es Klagen geben. Auf der anderen Seite gilt als einigermaßen sicher, dass die Initiatoren des Bürgerbegehrens um den streitbaren Landtagsabgeordneten Robert Brannekämper (CSU) gegen die Entscheidung des Stadtrates klagen werden, falls das Gremium dem Vorschlag der Verwaltung zustimmt.
Die bayerische Landeshauptstadt ist traditionell äußerst zurückhaltend beim Bau von Hochhäusern. Bislang galt die Maxime, dass Gebäude maximal 100 Meter und damit in etwa so hoch wie die Türme der Frauenkirche, dem Wahrzeichen Münchens, sein dürfen.
SASCHA KAROWSKI