München/Essen – Im Schmerzensgeldprozess des Missbrauchsbetroffenen Wilfried Fesselmann gegen das Bistum Essen ist ein Urteil gefallen: Das Bistum muss dem Kläger keine weiteren Zahlungen leisten. Aus freiwilligen kirchlichen Anerkennungsleistungen hatte Fesselmann bereits 45 000 Euro erhalten. Mit
Dieser Artikel (ID: 2273460) ist am 26.04.2025 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 7), Wasserburger Zeitung (Seite 7), Mangfall-Bote (Seite 7), Chiemgau-Zeitung (Seite 7), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 7), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 7), Neumarkter Anzeiger (Seite 7).