München/Essen – Im Schmerzensgeldprozess des Missbrauchsbetroffenen Wilfried Fesselmann gegen das Bistum Essen ist ein Urteil gefallen: Das Bistum muss dem Kläger keine weiteren Zahlungen leisten. Aus freiwilligen kirchlichen Anerkennungsleistungen hatte Fesselmann bereits 45 000 Euro erhalten. Mit diesem Betrag sei sein Anspruch erfüllt, entschied das Landgericht Essen am Freitag.
Der Kläger hatte 300 000 Euro gefordert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Fesselmann wurde in den 1970er-Jahren vom ehemaligen Pfarrer Peter H. missbraucht, der strafrechtlich verurteilt wurde. H. war später im Erzbistum München und Freising trotz gerichtlicher Verurteilung wegen sexuellen Missbrauchs wieder in der Gemeindeseelsorge eingesetzt worden – und hatte weitere Kinder missbraucht.
Laut Fesselmann hat der frühere Geistliche ihn im Alter von elf Jahren zu einer Übernachtung in seine Wohnung eingeladen und ihn dort mit Alkohol gefügig gemacht. Später sei es zum Oralverkehr gekommen. H. hatte sich im Gerichtssaal bei Fesselmann entschuldigt.
Insgesamt verging sich der frühere Geistliche an vier Orten in Nordrhein-Westfalen und Oberbayern an Minderjährigen. Nach mehrfachen Vorwürfen war er wie berichtet 1980 ins Münchner Erzbistum versetzt worden – mit der Maßgabe, sich einer Therapie zu unterziehen. Damals war Joseph Ratzinger, der spätere Papst Benedikt XVI., Erzbischof in München. Trotz gerichtlicher Verurteilung und eines Gutachtens, das vor der Arbeit mit Kindern warnte, wurde H. in der Gemeindeseelsorge eingesetzt. Erst im Jahr 2010 wurde er dann von dieser Tätigkeit abberufen. In Traunstein läuft gerade ebenfalls ein Verfahren, in dem ein mutmaßliches Opfer Schmerzensgeld vom Erzbistum fordert.
KNA/CM