Ein Feiertag weniger

von Redaktion

Zwei Gemeinden verlieren Mariä Himmelfahrt

München – In den beiden oberfränkischen Gemeinden Seßlach und Marktschorgast ist wegen der jüngsten Bevölkerungsentwicklung ab diesem Jahr Mariä Himmelfahrt kein Feiertag mehr. Zugleich wird der 15. August in Marktrodach in Oberfranken, in den mittelfränkischen Gemeinden Baiersdorf und Weisendorf, in Schwebheim in Unterfranken und im schwäbischen Memmingerberg sowie Oettingen in Bayern zum gesetzlichen Feiertag. Dies teilte das bayerische Innenministerium mit.

Hintergrund für die Änderungen ist das Ergebnis des Zensus 2022 als letzte Volkszählung. Dabei wurde auch festgestellt, wo die katholische Bevölkerung die evangelische überwiegt. Laut Innenminister Joachim Herrmann (CSU) bleibt es in den übrigen 2048 Gemeinden im Freistaat bei der bestehenden Regelung.

Der Deutsche Gewerkschaftsbund forderte anlässlich der Neuberechnung eine generelle Novelle der Regelung: In einer modernen Gesellschaft dürfe die Feiertags-Frage nicht von der Religionszugehörigkeit einzelner Gemeinden abhängen, sagte Bayerns DGB-Chef Bernhard Stiedl. Deshalb fordert der DGB: Der 15. August müsse gesetzlicher Feiertag für alle in Bayern werden – unabhängig von Wohnort oder Konfession.

Mariä Himmelfahrt ist in der katholischen Kirche ein traditioneller Feiertag. Das Feiertagsgesetz legt bislang aber fest, dass Mariä Himmelfahrt in Bayern nur in Gemeinden mit überwiegend katholischer Bevölkerung ein gesetzlicher Feiertag ist.

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