Nun läuft die einjährige Frist: Die Schwarzbauten in Wolfratshausen müssen abgerissen werden. © Sabine Hermsdorf-Hiss
Wolfratshausen – Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat im Fall der Wolfratshauser Schwarzbauten entschieden: Die Berufungsanträge der Eigentümer gegen ein früheres Urteil wurden nicht zugelassen. Das Verwaltungsgericht hatte vergangenen Sommer geurteilt, dass die Entscheidung des Landratsamtes, die Häuser abreißen zu lassen, rechtmäßig ist. Die Bauherren können nun keine weiteren Rechtsmittel mehr einlegen, das Urteil ist unanfechtbar.
Damit könnte das jahrelange Tauziehen um die drei Einfamilienhäuser im Stadtteil Weidach ein Ende haben. Allerdings gibt es für den Abriss eine Frist von zwölf Monaten, die beginnt, sobald der Bescheid Bestand hat. Die Entscheidung des VGH wurde den Eigentümern Ende April zugestellt, erst damit beginnt die Frist zu laufen. 2017 hatten Baukontrolleure des Landratsamtes festgestellt, dass der Bauherr von den genehmigten Plänen deutlich abgewichen war. Die verhängten Baustopps ignorierte der Geretsrieder. Ein Rückbau auf das erlaubte Maß schloss das Landratsamt danach aus, das sei unmöglich. Anfang 2023 waren dem Bauherrn und seiner Tochter Abrissanordnungen zugestellt worden.
CCE