Taub für die Gefahren im Straßenverkehr

von Redaktion

Auch für Fußgänger können Musik oder Podcasts eine gefährliche Ablenkung sein. © Getty

Der Unfallort: Ein 23-Jähriger ist am Bahnübergang in Ebenhausen von einem Zug erfasst worden. © Sabine Hermsdorf-Hiss

Ebenhausen – Dem Kommandanten Maximilian Glas und seinen Einsatzkräften bot sich ein schlimmes Bild, als sie am Donnerstagnachmittag an den Bahnübergang in Ebenhausen-Schäftlarn im Landkreis München gerufen wurden. Vor gut drei Jahren waren nur ein paar hundert Meter weiter zwei Züge der S7 frontal aufeinander geprallt. Nun ist wieder ein Mensch ums Leben gekommen, ein 23-Jähriger. Für die Feuerwehrler war schnell klar, dass für den jungen Mann jede Hilfe zu spät kommt.

Er war trotz geschlossener Bahnschranke und rotem Warnlicht unter der Schranke hindurchgeklettert und wollte die Bahngleise überqueren. Dabei hatte er eine herannahende S-Bahn aus Richtung Wolfratshausen nicht bemerkt – vielleicht weil er sie nicht gehört hatte. Denn der 23-Jährige trug laut Polizeibericht Kopfhörer. Noch wird ermittelt, ob sie die Ursache für den tragischen Unfall waren.

Immer wieder sind Kopfhörer Ursache für Unfälle im Straßenverkehr. Erst vor wenigen Tagen war eine Zwölfjährige am Bahnhof Taufkirchen auf ein Gleis gestiegen, weil ihre Kopfhörer runtergefallen waren. Sie wurde von einer S-Bahn eingequetscht. Wie häufig Kopfhörer Unfallursache sind, wird statistisch nicht erfasst, erklärt Alexander Moser-Haas vom Deutschen Verkehrssicherheitsrat. Die letzte Befragung von Verkehrsteilnehmern dazu liegt zehn Jahre zurück. Damals gaben 22 Prozent der Fußgänger und 19 Prozent der Radfahrer an, regelmäßig mit Kopfhörern im Straßenverkehr unterwegs zu sein. „Jeder Dritte von ihnen war dadurch bereits einmal in eine gefährliche Situation gekommen.“

Zur Beeinträchtigung durch Kopfhörer gibt es Studien, berichtet Moser-Haas. Das Institut für Arbeit und Gesundheit der Gesetzlichen Unfallversicherung hat festgestellt, dass sich die Reaktionszeit sogar bei Musik in Gesprächslautstärke um ein Fünftel erhöht. Für Fußgänger gibt es keine Regelung, erklärt der Experte. „Auch für andere Verkehrsteilnehmer gilt kein generelles Verbot. Sie müssen aber sicherstellen, dass das Gehör nicht beeinträchtigt ist.“ Wer so laut Musik hört, dass er Verkehrsteilnehmer nicht mehr hört und von der Polizei erwischt wird, muss mit einer Geldbuße von zehn Euro rechnen. Und wenn ein Unfall passiert, schaue die Versicherung genau hin, ob Fahrlässigkeit vorliegt, sagt Moser-Haas. Das sei immer eine Einzelfallentscheidung. Versicherungen warnen aber regelmäßig vor dem Kopfhörer-Risiko im Straßenverkehr.

Auch der Verkehrssicherheitsrat empfiehlt: Wer im Straßenverkehr unterwegs ist, sollte keine Kopfhörer tragen. Auch nicht als Fußgänger. Und auch nicht, um Podcasts zu hören. „Alles kann eine Ablenkung sein“, betont Moser-Haas.

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