Eine Verpackungssteuer soll auch die Flut von Einwegbechern eindämmen. © Monika Skolimowska/dpa
München – Tübingen hat‘s vorgemacht, Freiburg zieht zum Jahreswechsel nach. Doch der Freistaat Bayern verbietet seinen Städten und Gemeinden, eine Verpackungssteuer einzuführen. Das hat das Kabinett beschlossen, wie Staatskanzlei-Chef Florian Herrmann mitteilte. „Das wollen wir nicht haben“, sagte Herrmann – auch wenn das Bundesverfassungsgericht die Steuer prinzipiell als zulässig eingestuft hat.
Es solle keine zusätzlichen Belastungen hinsichtlich Kosten und Verwaltungsaufwand für Bürger und Betriebe geben, so Herrmann. Eine Verpackungssteuer stünde im Widerspruch zu dem Versprechen, Bürokratie abzubauen. Das bayerische Innenministerium werde etwaige Anträge ablehnen, die von Kommunen gestellt werden könnten, sagte Herrmann. Längerfristig soll es zu einer gesetzlichen Regelung kommen. Steuern dieser Art, wie etwa auch die in bayerischen Kommunen ebenfalls nicht erlaubte Übernachtungssteuer, brächten wenig Ertrag, seien aber mit hohem Aufwand verbunden.
Eine Verpackungssteuer war 2022 in der Stadt Tübingen eingeführt und seitdem kontrovers diskutiert worden. Auch in Bayern hatten sich mehrere größere Städte, darunter Regensburg und Schwabach, interessiert gezeigt. Auch die Stadt Starnberg hatte sich im Stadtrat jüngst in einem Grundsatzbeschluss für die Einführung ausgesprochen. Gegen solche Pläne hatte sich vor allem die Gastronomie-Lobby ausgesprochen. Das Bundesverfassungsgericht hatte im Januar die Klage eines örtlichen Fast-Food-Anbieters gegen die Tübinger Steuer abgewiesen und das Erheben der Steuer somit ermöglicht. Die Stadt verlangt etwa 50 Cent für einen Einwegbecher, 50 Cent für eine Pommes-Schale oder 20 Cent für Einweg-Besteck.
Münchens Stadtkämmerer Christoph Frey schimpfte über „eine erneute Respektlosigkeit des Freistaates gegenüber der kommunalen Selbstverwaltung und der Rechtsprechung“. Bislang hatte München eine Verpackungssteuer zwar abgelehnt, die Stadt prozessiert aber gegen den Freistaat, weil dieser bereits die Einführung einer Bettensteuer untersagt hatte.
DPA/SKA