Der Kaffee to go verursacht eine Müllflut in den Städten und Gemeinden. Eine Steuer dagegen ist in Bayern jedoch nicht zulässig. © IngoxOtto/Imago
München – Mit ihrem landesweiten Verpackungssteuer-Verbot hat die Staatsregierung Frust und scharfe Kritik bei Bayerns Städten ausgelöst. „Das Verbot einer kommunalen Verpackungssteuer stellt einen unbegründeten und überzogenen Eingriff in die kommunale Finanzhoheit dar“, sagte der Geschäftsführer des Bayerischen Städtetags, Bernd Buckenhofer, zum Beschluss des Kabinetts. „Kommunalfreundliches Handeln sieht anders aus.“
Städte wie Regensburg und Bamberg, aber auch Starnberg, hatten erwogen, eine solche Steuer auf Einwegverpackungen im Kampf gegen Müllberge nach Tübinger Vorbild einzuführen. Das müsste der Freistaat genehmigen – was er aber nicht tun wird, wie Innenminister Joachim Herrmann (CSU) ankündigte. Perspektivisch wollen CSU und Freie Wähler eine solche Steuer auch per Gesetz verbieten.
Der stellvertretende Bürgermeister der Stadt Bamberg, Jonas Glüsenkamp, bedauerte die Entscheidung der Staatsregierung. „Als touristisch geprägte Welterbestadt haben wir sehr stark mit Einwegmüll im Innenstadtbereich zu kämpfen“, sagte der Grünen-Kommunalpolitiker. „Es scheint vernünftig, hier nach dem Verursacherprinzip vorzugehen und nicht die Allgemeinheit die verheerenden Auswirkungen der To-go- und Wegwerfkultur zahlen zu lassen.“ Bamberg werde nun „das weitere Vorgehen ausloten“. Auch eine Klage „wird zu prüfen sein“, sagte Glüsenkamp auf Nachfrage.
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) forderte andere Bundesländer auf, ein Zeichen gegen Bayerns Alleingang zu setzen. Nordrhein-Westfalen, Thüringen, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern müssten ihren Kommunen jetzt „eine freie Entscheidung über die Einführung von Einweg-Verpackungssteuern zusichern, weil dort wie in Bayern eine Zustimmung durch das Land nötig ist“, sagte DUH-Geschäftsführerin Barbara Metz. Der Verein prüfe ebenfalls, ob er juristisch gegen das Verbot vorgehen kann. Die Grünen im Landtag haben eine Anfrage eingereicht, in der sie das Verbot hinterfragen.
Der Bayerische Städtetag wertete das Verbot als Hinweis auf ein grundsätzliches Misstrauen gegenüber den Entscheidern vor Ort: „Vor einigen Jahren die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge, später das Verbot der Übernachtungssteuer und jetzt wieder eine Verbotsankündigung legen nahe, dass das Vertrauen der Staatsregierung in die Entscheidungskompetenz der von der Bürgerschaft gewählten Stadt- und Gemeinderäte nicht stark ausgeprägt ist.“
Das Bundesverfassungsgericht hatte nach einem jahrelangen Rechtsstreit die Tübinger Verpackungssteuer für verfassungsgemäß erklärt. Dort wird seit Anfang 2022 eine Steuer von 50 Cent für Einwegverpackungen wie Kaffeebecher, 50 Cent für Einweggeschirr wie Pommesschalen und 20 Cent für Einwegbesteck erhoben. In Konstanz am Bodensee wurde die Abgabe daraufhin ebenfalls eingeführt, Freiburg hat sie beschlossen.
Lob für das Verbot kam vom bayerischen Hotel- und Gaststättenverband: „In einer Zeit, in der viele Unternehmen ohnehin unter hohem wirtschaftlichem Druck stehen, ist es ein wichtiges Signal, auf zusätzliche kommunale Belastungen zu verzichten“.
MM/DPA