Ehepaar hielt jesidische Mädchen als Sklavinnen

von Redaktion

Prozess vor dem OLG München – die Kinder wurden in Irak und Syrien als „Brautgabe“ gekauft

Der Angeklagte sitzt zum Prozessauftakt im Saal des Landgerichts und verdeckt sein Gesicht. © Peter Kneffel/dpa

München – Versklavung, Vergewaltigung, Verbrechen gegen die Menschlichkeit: Es sind schreckliche Vorwürfe, mit denen das Oberlandesgericht (OLG) München sich befasst. Dort hat der Prozess gegen ein irakisches Ehepaar begonnen, das zwei jesidische Mädchen als Sklavinnen gekauft, ausgebeutet und sexuell missbraucht haben soll. Der Generalbundesanwalt wirft ihnen unter anderem Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit vor.

Ins Rollen kam der Fall, weil der Angeklagte Hama S., der Anfang der 2000er-Jahre als Asylbewerber nach Deutschland gekommen war, in den Bann einer islamistischen Moschee in München geraten war. 2015 reiste er in den Irak und schloss sich dem IS an.

Nach Angaben des Generalbundesanwalts soll der Mann seiner Frau kurz nach einer islamischen Hochzeit auf deren Wunsch zwischen Oktober und Dezember 2015 ein damals fünf Jahre altes jesidisches Mädchen als sogenannte „Brautgabe“ gekauft haben. Das Kind wurde mehr als zwei Jahre lang im Irak und in Syrien von dem Paar als Arbeitskraft gefangen gehalten sowie sexuell ausgebeutet, erniedrigt, gequält und vergewaltigt. Ähnlich erging es einem zweiten Mädchen, das 2017 als Zwölfjährige zu dem Paar kam.

„Sobald die jesidischen Sklavinnen aus Erschöpfung die Arbeit einstellten oder Fehler machten, wurden sie von den beiden Angeschuldigten misshandelt“, heißt es in der Anklage. Sie seien beispielsweise gezwungen worden, eine halbe Stunde auf einem Bein zu stehen und hätten außerdem an islamischen Gebeten teilnehmen müssen. Sie wurden mit einem Besenstiel verprügelt und mit heißem Wasser verbrüht. Während das ältere Mädchen von seiner Familie freigekauft werden konnte, ist das Schicksal des jüngeren Mädchens ungeklärt.

Doch im Prozess geht es zunächst um andere Delikte: Noch bevor die Anklage mit den grausamen Vorwürfen verlesen werden konnte, wurde der Prozess für eine sehr lange Pause unterbrochen. Denn der Angeklagte, ein 43-Jähriger, gab an, zu krank für die Verhandlung zu sein. Er behauptete, in der Haftanstalt Augsburg-Gablingen misshandelt worden zu sein. Das soll zunächst geklärt werden. Aus der JVA Gablingen hieß es gestern nach Angaben des Vorsitzenden Richters Philipp Stoll, der Angeklagte habe sich nie beschwert und sei auch nie in den umstrittenen besonders gesicherten Hafträumen (BGH) untergebracht gewesen. Kommenden Montag soll der Prozess weitergehen, für die darauffolgende Woche haben die Anwälte der angeklagten Frau die Aussage ihrer Mandantin angekündigt.
MM/DPA

Artikel 8 von 11