Bayreuth – Eine Ex-Zeitsoldatin der Bundeswehr klagt in Bayreuth gegen ihre Entlassung aus dem Dienst. Die Bundeswehr argumentiert, sie sei arglistig getäuscht worden, weil die Frau eine Mitgliedschaft bei der rechtsextremen Partei „Die Rechte“ bei der Einstellung nicht angegeben habe. Die Frau wies die Vorwürfe vor dem Verwaltungsgericht deutlich zurück: Sie sei nie in dieser Partei gewesen. „Ich war nicht zahlendes Mitglied dieser Partei“, versicherte sie. Sie habe lediglich Bekanntschaften und einen Ex-Freund gehabt, die in dieser Partei waren oder der einschlägigen Szene angehörten. Die Kontakte seien aber gegen 2015 abgebrochen. Zur Bundeswehr kam die Frau, Jahrgang 1987, im Jahr 2019. Verpflichtet hatte sie sich eigentlich bis 2031.
Dass ein Ex-Freund, mit dem sie bis zum Jahr 2012 liiert war, der Partei „Die Rechte“ angehört habe, bedeute ja nicht, dass sie das Gedankengut geteilt habe, unterstrich ihr Verteidiger Volker Beermann.
Eine Oberregierungsrätin aus der Bundeswehr-Verwaltung verwies darauf, dass bei einem Fragebogen vor der Verpflichtung auch nach Kontakten zu extremistischen Kreisen gefragt werde. Man entlasse auch Menschen, die lange vor ihrer Verpflichtung Verbindungen ins rechtsextreme Milieu hatten, betonte sie. Beim Thema Rechtsextremismus verfolgt die Bundeswehr eine kompromisslose Linie.
Die klagende Ex-Soldatin hatte bei dem Fragebogen keine Angaben zu ihren früheren Kontakten gemacht. Entlassen wurde die Frau aufgrund von Informationen des Militärischen Abschirmdienstes (MAD).
DPA