Eine müsste weg: Die AfD will keine EU-Flaggen an öffentlichen Gebäuden. © imago
München – Keine EU-Flaggen, keine Regenbogenflaggen, keine Ukraine-Flaggen – die AfD will per Gesetz bestimmen lassen, dass vor bayerischen Schulen, Rathäusern oder Gerichten ausschließlich die schwarz-rot-goldene Deutschlandflagge, die weiß-blaue Bayernflagge oder, falls vorhanden, die Flagge der jeweiligen Kommune wehen darf. Denn alles andere sei eine „Beleidigung und Missachtung unseres Heimatlandes“, sagte der AfD-Abgeordnete Jörg Baumann bei der ersten Lesung im Landtag. Und, so steht im Antrag, es schaffe „Verwirrung und kann das Identitätsgefühl der Bevölkerung im Hinblick auf ihren Freistaat Bayern und ihr eigenes Land schwächen“.
Von den anderen Fraktionen kam heftiger Widerspruch. Wer sich von einer Regenbogenflagge gestört fühle, habe offenbar selbst ein „gestörtes Verhältnis zur Wirklichkeit einer vielfältigen Gesellschaft“, sagte Peter Wachler (CSU). Ein solches Streben nach einheitlicher Erscheinung erinnere ihn an eines der dunkelsten Kapitel deutscher Geschichte.
Martin Scharf (Freie Wähler) sprach sich dagegen aus, „gelebte Praxis“ durch ein starres Gesetz zu ersetzen. Denn bisher dürfen etwa Kommunen selbst entscheiden, ob und wie sie beflaggen wollen. Der Landtag habe „Nötigeres zu tun“, als daran zu rütteln. Und Doris Rauscher (SPD) nannte es erstaunlich, „wie eine kleine bunte Flagge die Gemüter einiger weniger erhitzen kann“.
Der Grünen-Abgeordnete Florian Siekmann holte hingegen zu einem historischen Exkurs über die Bedeutung der Regenbogenflagge aus, unter der 1525 bereits die Bauern in Deutschland gegen Unterdrückung und für Freiheit aufgestanden seien. Diese hätten „mehr Gespür für Demokratie“ gehabt als „die Fraktion rechtsaußen heute“.
Der Gesetzesentwurf sei „überflüssig, symbolpolitisch aufgebläht und lenkt von den echten Herausforderungen ab“, sagte auch CSU-Fraktionschef Klaus Holetschek am Rande der Debatte unserer Zeitung. „Jeder, der unser Land liebt, darf das auch zeigen“, so Holetschek. Denn Flaggen vor öffentlichen Gebäuden stünden für Zusammenhalt und Heimat. Sie grenzten niemanden aus. Und die Entscheidung, wann sie wehen sollen, träfen am besten die Kommunen.
Für den Gesetzesentwurf geht es nun weiter in den zuständigen Ausschuss. Angesichts der breiten Ablehnung lässt sich aber bereits sagen, dass der AfD-Plan so gut wie keine Chance hat, umgesetzt zu werden.
SEBASTIAN HORSCH