Auf dem Wasser ist es im Sommer am schönsten – nicht nur auf dem Staffelsee sind viele Sportler unterwegs. © GRONAU
Tegernsee/Starnberg – Er wurde gleich zwei Mal erwischt: Die Wasserschutzpolizei hat auf dem Tegernsee vor Kurzem einen Sportler mit einem eFoil gestoppt – das ist ein elektrisch betriebenen Surfbrett. „Diese Fahrzeuge sind bei uns verboten“, betont Tegernsees Bürgermeister Johannes Hagn (CSU). Und sie seien gefährlich, weil man damit hohe Geschwindigkeiten erreiche. Hagn ärgert sich über solche Vorfälle mit Wassersportlern, die sich nicht an die Vorschriften halten. Der Mann mit dem eFoil sei bei Weitem kein Einzelfall. Und auch auf anderen bayerischen Seen gibt es ähnliche Probleme.
„Der Freizeitdruck ist hoch“, berichtet Hagn. Immer mehr Stand-up-Paddle-Boards gleiten über den Tegernsee. „Die Dinger kann man günstig kaufen und leicht verstauen.“ Das Problem: „Viele schmeißen ihr Board ins Wasser, ohne sich vorher zu informieren.“ So geraten Wassersportler gern in gesperrte Schutzzonen – markiert durch gelbe Bojen. Beobachtet hat er auch Schlauchboote, die unerlaubt mit Elektromotor ausgestattet wurden. Oder Segelboote, die ihren Hilfsmotor dazu benutzen, um auf dem See spazieren zu fahren. Dabei sei deren Einsatz nur in bestimmten Bereichen und Notsituationen erlaubt. „Das Regelhafte ist kein Spießertum“, betont Hagn. „Je mehr Leute gegen Vorschriften verstoßen, desto stärker greift der Staat ein.“
Die Vorschriften auf Bayerns Seen sind klar im Bayerischen Wassergesetz geregelt. Eine Grundregel darin lautet: „Jeder Teilnehmer am Verkehr auf dem Wasser muss sich so verhalten, dass kein anderer gefährdet, geschädigt oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.“ Angaben macht das Regelwerk auch zum Abstand, den Wasserfahrzeuge zum Ufer halten müssen. Bei Segelbooten sind das 100 Meter, bei Exemplaren mit Maschinenantrieb 300 Meter. „Viele Wassersportler missachten das“, berichtet Stefan Heinzelmann, der am Tegernsee einen Bootsverleih betreibt. „Fahren sie zu nah ans Ufer, setzen die Boote auf.“ Schrauben und Motor gingen dabei kaputt. Meistens sei es schwer zu beweisen, wer schuld am Schaden ist. Und Heinzelmann bleibt auf den Reparaturkosten sitzen. „Nur einmal hat das ein Kunde bezahlt.“
Viele Verstöße mit zu wenig Abstand verzeichnet auch die Wasserschutzpolizei am Starnberger See. Gerade unerfahrene Touristen mit Leihbooten täten sich beim Abschätzen schwer, berichtet ein Mitarbeiter. „Wir gehen mit gesundem Menschenverstand vor.“ Heißt: Oft kommen die Regelbrecher mit einer mündlichen Verwarnung davon. Schlimmstenfalls droht ein Bußgeld im zwei- oder dreistelligen Bereich. Damit müssen auch Leute rechnen, die zu nah an den Stegen von Linienschiffen schwimmen oder von dort ins Wasser springen – der zweithäufigste Verstoß am Starnberger See. Hier gelte ein Abstand von 100 Metern, wenn gerade ein großes Fahrgastschiff ein- oder ausfährt. Die Sogwirkung könne gefährlich sein. Schilder weisen darauf hin. Die Erwischten zeigten sich zumeist einsichtig.
Kontakt mit übermütigen Wasserratten hat auch Michael Feßler. Er ist Geschäftsführer der Chiemsee Schifffahrt, die mit 13 Schiffen den gesamten Fahrgastbetrieb auf dem Bayerischen Meer stemmt. „Das größte Problem sind Leute, die ohne Erfahrung ins Wasser gehen“, sagt Feßler. Zum Beispiel Stand-up-Paddler, die sein Team völlig entkräftet auf der Fraueninsel aufsammelt. Oder solche, die die Routen seiner Schiffe queren. Beinahe-Unfälle gebe es da öfters. Am einfachsten sei es, sich an folgende Faustregel zu halten: „Je größer mein Gegenüber, desto mehr Abstand muss ich halten.“ Feßlers Mitarbeiter begegnen zuweilen Kajak-Fahrern, die im Dunkeln nur mit einer Stirnlampe ausgerüstet sind. „Deren Silhouette sieht für uns aus wie ein Schwan.“ Der erfahrene Kapitän Feßler glättet die Wogen: „Wir versuchen ein gutes Miteinander.“ MARLENE KADACH