Nach dem Angriff: Polizeibeamte führten den festgenommenen Afghanen (weißer Schutzanzug) zur Haftrichterin. © Daniel Löb/dpa
Aschaffenburg – Der Messerstecher von Aschaffenburg sollte nach Vorstellung der Staatsanwaltschaft dauerhaft in einer Psychiatrie untergebracht werden. Der Antrag auf ein entsprechendes Sicherungsverfahren sei beim Landgericht Aschaffenburg eingereicht worden, teilte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft mit. Bisher ist der Mann nur vorläufig in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht.
Der damals 28-jährige Afghane hatte am 22. Januar im Park Schöntal in Aschaffenburg einen zweijährigen Jungen und einen 41-Jährigen mit einem Messer getötet. Drei Menschen wurden schwer verletzt. Die Ermittler hatten schnell Hinweise auf eine mögliche psychische Erkrankung des Mannes gefunden – unter anderem entsprechende Medikamente in seinen Wohnräumen.
Ein psychiatrischer Sachverständiger attestierte dem Beschuldigten eine psychische Erkrankung. Der Mann dürfte bei der Attacke im Park nahe der Innenstadt schuldunfähig gewesen sein. Hinweise auf eine Radikalisierung des Mannes „oder auf islamistische, extremistische oder terroristische Hintergründe der Tat“ fanden die Ermittler nicht.
Der Gutachter nimmt laut Staatsanwaltschaft zudem an, „dass die psychiatrische Erkrankung des Beschuldigten nicht nur vorübergehend ist und dass, sollte diese nicht dauerhaft zurückgeführt werden können, mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit mit weiteren, auch hochaggressiven Taten zu rechnen sei“. Welche Krankheit der Flüchtling konkret hat, teilte die Behörde aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes nicht mit.
Bei einem Sicherungsverfahren geht es um die zeitlich unbegrenzte Unterbringung in einer geschlossenen Abteilung eines psychiatrischen Krankenhauses. Auch wenn es keine Anklage wie in einem normalen Strafverfahren gibt, wird so ein Fall vor Gericht verhandelt. Nun muss das Landgericht über die Eröffnung des Sicherungsverfahrens vor einem Schwurgericht entscheiden. Der ausreisepflichtige Afghane war wegen mehrerer Delikte polizeibekannt und mehrmals vorübergehend in einer Psychiatrie.
Kindergarten-Gruppe war Ziel des Angriffs
Nach bisherigen Erkenntnissen hatte es der 28-Jährige am Tattag gezielt auf eine fünfköpfige Kindergarten-Gruppe abgesehen. Der Beschuldigte griff zunächst den in einem Bollerwagen sitzenden zweijährigen Jungen marokkanischer Herkunft an. Laut den Ermittlungen zog der Mann dem Kind Mütze und Schal aus und stach mit einem 32 Zentimeter langen Küchenmesser mehrfach auf Hals und Schulter des Jungen ein. Das Kind starb. Anschließend attackierte der Flüchtling ein damals zweijähriges syrisches Mädchen mit dem Messer. Es saß ebenfalls im Bollerwagen. Eine damals 59 Jahre alte deutsche Erzieherin der Kita versuchte, den Mann noch von der Tat abzuhalten und stellte sich ihm in den Weg. Sie wurde von ihm allerdings zur Seite gestoßen und brach sich eine Hand.
Der unbeteiligte 41-jährige Deutsche, der mit seinem eigenen zweijährigen Kind gerade im Park unterwegs war, versuchte noch, den Opfern zu helfen. Er wurde von dem Messerstecher tödlich verletzt. Ein weiterer Helfer, ein damals 72-jähriger Deutscher, überlebte trotz mehrerer Messerstiche. Der mutmaßliche Täter wurde kurz nach der Attacke nur wenige hundert Meter vom Tatort entfernt festgenommen.
Die Staatsanwaltschaft will zudem einen früheren Vorfall vor Gericht verhandeln lassen: Schon Monate vor der Attacke soll der Beschuldigte in einer Asylbewerberunterkunft eine Mitbewohnerin mit einem Fleischermesser bedroht und oberflächlich verletzt haben. Weil der Fall keine Ermittlungen nach sich zog, ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen Polizisten wegen des Verdachts der Strafvereitelung.