Brandschutz-Ärger am Airport

von Redaktion

Etliche Versäumnisse – Flughafen zahlt sechsstellige Strafe

Sonnenaufgang am Flughafen München. Am Terminal 1 gibt es Brandschutzmängel. © Michaela Stache

München – Der Flughafen wirbt gerne damit, der einzige „Five-Star-Airport“ in Europa zu sein. Insgesamt gibt es weltweit nur zwölf Flughäfen, die dieses von der Ratingagentur Skytrax verliehen Prädikat besitzen. Zuletzt haben die Prüfer 2023 den Airport dafür unter die Lupe genommen – Service, Wartezeiten beim Sicherheitscheck, bei der Kofferausgebe, die Wegeverbindungen, all das wird geprüft. Wahrscheinlich wussten die Prüfer aber nicht, dass es im Terminal 1 des Flughafens eine ganze Reihe von Brandschutzmängeln gab. Sie werden jetzt nach und nach beseitigt werden, die Thematik ist immer noch nicht ganz abgearbeitet. Daher musste die von Flughafenchef Jost Lammers geführte Airport-Gesellschaft FMG 2023 und 2024 auch Zwangsgelder zahlen – eine sechsstellige Summe. Das bestätigten das Landratsamt Erding und die FMG unserer Zeitung auf Anfrage.

Aufforderungen des Landratsamtes sei „in der Vergangenheit nicht immer innerhalb des gesetzten Zeitraums entsprochen“ worden, räumt die Flughafen-Pressestelle ein. Anlagen und Einrichtungen in Gebäuden seien beanstandet worden. Konkret nennt der Flughafen beispielsweise eine nicht schließende Brandschutztür oder fehlende Dokumentationsunterlagen für das über 30 Jahre alte Terminal. „Wir möchten an dieser Stelle aber ausdrücklich darauf hinweisen, dass zu keiner Zeit konkrete Gefahren für die Sicherheit und Gesundheit“ von Passagieren, Gästen oder Mitarbeitern bestanden hätten. Etwas detaillierter sind die Beanstandungen, die das Landratsamt nennt: fehlende Typenschilder und Prüfzeichen an Anlagen, überhohe Lagerung in Räumen, defekte Leuchtmittel an Fluchtwegen, ein fehlendes Brandschott und abweichende Raumnutzungen und Umbauten.

Ungewöhnlich ist, dass der Flughafen dafür Strafe zahlen muss. Das Landratsamt nennt das ein „ganz übliches verwaltungsrechtliches Vorgehen“, aber ganz so ist es nicht: Die Verhängung eines sogenannten Zwangsgelds ist im entsprechenden Gesetz als Kann-Vorschrift formuliert. Das heißt, die Aufsichtsbehörde – hier das Landratsamt – kann das Zwangsgeld verhängen, muss es aber nicht. Offensichtlich ist in der Kreisbehörde einigen der Geduldsfaden gerissen. Zudem gab es wohl mehrere Zahlungen, denn eigentlich ist die Höhe des Zwangsgelds bei einem einmaligen Verstoß auf maximal 50 000 Euro begrenzt. Der Flughafen bestätigt aber einen „niedrigen sechsstelligen Betrag“.

Die Vorgänge sollen sich nicht wiederholen, betont der Flughafen. Künftig werde der Brandschutz für den gesamten Campus mit dem Landratsamt besprochen und „mit Hilfe eines verbesserten Frühwarnsystems erfasst, bewertet, zügig abgearbeitet und gemonitort“. Der Aufsichtsrat ist nach Informationen unserer Zeitung eingeschaltet – da wird sich das Management auf kritische Fragen gefasst machen müssen. Der Flughafen sagt dazu: „Die Thematik wird selbstverständlich auch in den zuständigen Gremien der FMG behandelt.“DIRK WALTER

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