München – Wetterrisiken nehmen zu: Ob es nun späte Fröste sind, heftige Hagelschauer, extreme Trockenheit oder Starkregen – von den Folgen sind vor allem auch die landwirtschaftlichen Betriebe betroffen. Wenn eine Ernte durch ein Naturereignis vernichtet wurde, kann ein landwirtschaftlicher Betrieb schnell in Existenznöte geraten.
Seit 2023 fördert das bayerische Agrarministerium Prämien für Versicherungen gegen Wetterrisiken im Paket – also gegen Hagel, Frost und Trockenheit. Sogenannte Mehrgefahrenversicherungen (MGV). Eigentlich eine gute Idee: Der Freistaat fördert die Prämien für die Versicherungen, im Gegenzug soll auf Soforthilfen verzichtet werden, wenn die eingetretenen Schäden versicherbar waren. In Einzelfällen gibt es aber weiterhin Härtefallregelungen.
Das System hat nun der Oberste Rechnungshof (ORH) unter die Lupe genommen und spricht zwar keine offizielle Rüge, aber eine „Beratende Äußerung“ aus. Tenor: Die geplante Verlängerung der Förderrichtlinie muss angepasst werden. „Die verpflichtende Aufnahme des Risikos Hagel in die Förderung führt zu systembedingten Mitnahmeeffekten nicht nur in Einzelfällen. Bei Ausschluss bzw. Deckelung der Förderung von Hagelversicherungsprämien könnten erhebliche Fördermittel eingespart werden“, heißt es. Die Finanzmittel müssten effizienter eingesetzt und die für 2026 geplante neue Förderrichtlinie klarer formuliert werden.
Zudem werde die Versicherung nur von wenigen Landwirten nachgefragt, weil sie nicht zugeschnitten auf ihre Bedürfnisse sei. Von 2023 bis 2025 hat Bayern die Versicherung mit jährlich 17 Millionen Euro bezuschusst. Künftig sollen es 25 Millionen sein. Das Ministerium nimmt die „Anregungen des ORH dankend zur Kenntnis“. Das System der Mehrgefahrenversicherung sei für alle Neuland – „eine kontinuierliche Optimierung ist unerlässlich“. Man werde die ORH-Empfehlungen prüfen und gegebenenfalls umsetzen. Eine Anpassung sei ohnehin angedacht. CM