Prozess um ewiges Baurecht für 3. Startbahn

von Redaktion

Umstrittener Regierungs-Bescheid wird höchstrichterlich überprüft – Aktivisten kommen

Im Aufwind: Der Flughafen hält bisher am Projekt der 3. Startbahn fest. © Sven Hoppe/dpa

München – Die Erwartungshaltung der Startbahn-Gegner ist klar: Alles andere als ein juristischer Sieg vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof wäre eine schwere Enttäuschung. Dort beginnt heute der Prozess um das sogenannte ewige Baurecht für die umstrittene 3. Startbahn am Flughafen München. Vor Gericht haben sich etliche Aktivisten des Anti-Startbahn-Bündnisses „Aufgemuckt“ angekündigt, etwa der ehemalige Sprecher Hartmut Binner und auch Grünen-Fraktionsvize Johannes Becher. Der Prozess wurde deshalb in den größten verfügbaren Sitzungssaal verlegt.

Der Streit begann im Oktober vergangenen Jahres. Damals gab die Regierung von Oberbayern einen Feststellungsbescheid bekannt, nach dem die Baugenehmigung für die Erweiterung des Flughafens München unbefristet gültig ist. Eigentlich waren die Gegner der Flugpiste davon ausgegangen, dass die Baugenehmigung zehn Jahre nach dem Erlass abläuft – das wäre 2026. Denn für die Startbahn gilt, von der Söder-Regierung beschlossen, ein Moratorium, sie liegt auf Eis. Doch die Bezirksregierung argumentiert, dass im Planfeststellungsbescheid weitere Vorhaben mit beschlossen wurden, etwa ein S-Bahn-Tunnel für die Anbindung nach Erding. Da mit dem Tunnelbau begonnen wurde, gelte die Baugenehmigung nun für alle Vorhaben unbefristet. Dagegen klagen Landkreis und Stadt Freising, die Gemeinde Berglern und Privatkläger sowie der Bund Naturschutz. Ein Bahntunnel habe „nichts, aber auch gar nichts“ mit einer Startbahn zu tun, sagte Becher vorab unserer Zeitung.DW

Artikel 6 von 11