Ein Kreuz-Streit erschütterte das Gymnasium.
Wolnzach – Trotz eines Urteils des bayerischen Verwaltungsgerichtshofes sieht das Hallertau-Gymnasium in Wolnzach offenbar keine Veranlassung, ein Kruzifix am Eingang abzuhängen. Dies teilte das bayerische Kultusministerium auf Anfrage mit. Der Schulleiter Christian Heller selbst verweigert jede Stellungnahme. „Wir geben keine Auskunft“, ließ er die Sekretärin ausrichten, die dann ohne Weiteres einfach einhängte.
Der Gerichtstreit war wie berichtet seit mehreren Jahren anhängig. Die beiden Schwestern, die über ihre Mutter gegen das 1,5 Meter hohe Kruzifix juristisch vorgegangen waren, haben die Schule mittlerweile verlassen. Genau das ist wohl einer der Gründe, warum der Schulleiter auf dem Holzkreuz beharrt.
„Da das Urteil maßgeblich auf die individuelle innere Einstellung gerade dieser beiden (ehemaligen) Schülerinnen zum Kreuz als Glaubenssymbol abstellte, muss aktuell vor Ort auch nicht unmittelbar reagiert und das Kreuz abgenommen werden“, erklärte das Ministerium dazu. Außerdem sei das Urteil auch noch nicht rechtskräftig.
Der Verwaltungsgerichtshof hatte festgestellt, dass die Schule verpflichtet gewesen wäre, das Kruzifix „mit figurenhafter Darstellung des Leichnams Jesu“ zu entfernen, weil die Schülerinnen wegen der prominenten Positionierung des Kreuzes keine Ausweichmöglichkeit gehabt hätten. Für Gymnasien gab und gibt es auch keine gesetzliche Regelung, die das Anbringen von Kreuzen oder Kruzifixen in der Schule vorschreibt. CSU und Freie Wähler hatten am Mittwoch anklingen lassen, dass sie erwägen, dies zu ändern. „Wir nehmen das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Bayern zur Kenntnis und setzen uns intensiv mit dessen Begründung auseinander“, sagte Kultusministerin Anna Stolz (FW).DIRK WALTER