Rottach-Egern – Monika Gruber liebt das Tegernseer Tal. Vor zwei Jahren kaufte sich die Münchner Kabarettistin eine Immobilie in Rottach-Egern (Kreis Miesbach). Doch die 54-Jährige wurde nicht glücklich mit dem Haus. Im Keller entdeckte sie Feuchtigkeit und auch Schimmel. Jetzt möchte sie das Objekt wieder losbekommen und hat die Erbin der einstigen Verkäuferin auf Rückabwicklung des Kaufvertrages verklagt. 2,5 Millionen Euro möchte sie zurückbekommen. Am kommenden Dienstag wird vor dem zuständigen Landgericht München II verhandelt. Beide Seiten sind geladen sowie drei Zeugen, die angeblich bei der Besichtigung des Hauses anwesend waren.
Klägerin Gruber fühlt sich von der Verkäuferin arglistig getäuscht, weil sie den Mangel verschwieg. Dabei war der Kabarettistin bei der Besichtigung ein unangenehm muffiger Geruch aufgefallen. Der wurde damals auf das schlechte Lüften des vorherigen Mieters geschoben sowie auf die alten Teppiche und andere Gegebenheiten, nicht aber auf schimmelige Kellerwände. Auf Anfrage bestätigten die 54-Jährige und ihr Anwalt: „Wir streiten über die Rückabwicklung einer Immobilie, weil uns ein feuchter, undichter Keller bei Vertragsabschluss verschwiegen wurde.“
Monika Gruber begann mit der Renovierung. Kaufte Tapeten, engagierte Maler, besorgte neue Lampen und musste natürlich sofort Zweitwohnungssteuer zahlen. In Rottach-Egern sind das 20 Prozent einer vergleichbaren Ortsmiete. Der üble Geruch blieb. Im Keller fand sich die Ursache. Angeblich war auch schon dem früheren Mieter das Feuchtigkeitsproblem aufgefallen. Darauf soll er in E-Mails hingewiesen haben. Ein Gutachter bestätigte später den Feuchtigkeitsschaden. Dafür wurde ein Spezial-Suchhund eingesetzt.
Die beklagte Erbin bestreitet eine arglistige Täuschung und überhaupt jeglichen Schaden. Ihrer Meinung nach besteht ein Gewährleistungs-Ausschluss. Das bedeutet, dass Monika Gruber das Haus „wie gesehen“ kaufte. Doch bei Immobilien greift diese juristische Klausel nicht. Schäden zeigen sich oft später.ANGELA WALSER